Rede von Dr. Manuela Rottmann Zivilprozessordnung

19.04.2018

Dr. Manuela Rottmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Fechner, Sie machen einen Fehler. Sie sagen, der BGH soll Zeit für grundsätzliche Rechtsfragen haben. Aber ob eine Rechtsfrage grundsätzlich ist, hat nichts damit zu tun, ob der Streitwert über oder unter 20 000 Euro liegt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Genau deswegen ist es ja auch möglich, dass bei Grundsatzfragen auch Verfahren mit niedrigeren Streitwerten zum BGH kommen!)

Darüber diskutieren wir gerade im Zusammenhang mit der Musterfeststellungsklage. Insofern ist dieses Kriterium gaga.

Sehr geehrter Herr Dr. Ullrich, ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal vor Gericht waren. Bei Ihrer Argumentation habe ich mich irgendwann gefragt: Warum haben wir überhaupt eine zweite und dritte Instanz, wenn alles so prima läuft? Am liebsten wäre Ihnen gewesen, Sie hätten diesen Gesetzentwurf hier und heute ohne Aussprache durchhauen können. In ihm steht ja auch: Es gibt keine Alternative dazu.

Ich will Ihnen ein paar Anregungen geben, welches die Alternativen sein könnten. Sie könnten nach den vielen Jahren endlich die lange geforderte Untersuchung in Auftrag geben, warum sich die Zahlen bei den Eingangsinstanzen in der Zivilgerichtsbarkeit so sehr in den Keller bewegen, warum die Leute der Justiz offenkundig kein Vertrauen mehr schenken.

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Was bringt das dem BGH?)

Sie könnten sich auch mit Vorschlägen darüber auseinandersetzen, wie die Zivilsenate beim BGH anderweitig entlastet werden könnten. Ein Beispiel – ich habe Ihren Parlamentarischen Staatssekretär schon darauf hingewiesen –: Im November hat der EuGH entschieden, dass die Zivilgerichte regulierte Trassenpreise nicht mehr parallel zur Bundesnetzagentur kontrollieren dürfen, weil das gegen das Europarecht verstößt. Wäre das nicht eine Gelegenheit, sich einmal die Grundsatzfrage zu stellen, ob die Kontrolle von Kartellrechtsentscheidungen und von Entscheidungen der Regulierungsbehörde beim Zivilgericht überhaupt richtig aufgehoben ist oder ob wir da nicht langsam mal in Richtung Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen sollten?

Sie könnten wenigstens die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör von der 20 000-Euro-Grenze ausnehmen. In der jetzigen Situation ist nämlich das Bundesverfassungsgericht Hilfsarbeiter der Zivilgerichtsbarkeit. Jeder, der die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör rügt, muss seinen Anspruch auf rechtliches Gehör über das Bundesverfassungsgericht einklagen. Das ist alles andere als effizient.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Friedrich Straetmanns [DIE LINKE])

Sie könnten sich auch die Frage stellen, ob die Rückkehr zum Kammerverfahren an den Landgerichten das Vertrauen, die Verlässlichkeit und die Akzeptanz der erstgerichtlichen Entscheidungen erhöhen und damit die oberen Gerichte entlasten würde. Auch die Frage, ob der Rechtsstandort Deutschland nicht einfach noch einen weiteren Zivilsenat braucht, Herr Dr. Fechner, darf doch kein Tabu sein, nur weil dann ein Strafsenat nach Leipzig umziehen müsste. Das verstehe ich wirklich nicht.

Wir werden den Rechtsstaat handlungsfähig erhalten. Dies stärkt auch das Vertrauen in die rechtsstaatliche Demokratie.

Das haben Sie in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Einen guten Monat später ist das als folgenlose Lyrik enttarnt. Hier hat niemand – nicht im Justizministerium, das Ihnen die Hand geführt hat, und nicht in Ihren beiden großen Fraktionen – fünf Minuten über Alternativen zu diesem Verfahren nachgedacht. Mir wäre das an Ihrer Stelle zutiefst peinlich. Ihnen ist es das leider nicht.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Fabian Jacobi [AfD])