Rede von Awet Tesfaiesus Zivilrechtshilfe und Betreuungsrecht

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19.05.2022

Awet Tesfaiesus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie wir gehört haben, beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf Anpassungen im Zivilprozessrecht, die aufgrund von EU‑Verordnungen notwendig geworden sind.

Ich möchte auf einen anderen Teil eingehen, nämlich die redaktionell-technischen Änderungen im Bereich des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, und zwar im Rahmen der bereits in der letzten Wahlperiode beschlossenen Reform.

Für weit über 1 Million Menschen ist in Deutschland eine Betreuung eingerichtet. Die Gründe hierfür sind so vielfältig wie die Menschen und ihre Schicksale. Die Zahl der Betreuungen steigt von Jahr zu Jahr, und sie wird weiter steigen; das spüren nicht zuletzt unsere Amtsgerichte. Auf der anderen Seite haben wir die Beziehung zwischen Betreuerinnen/Betreuern und Betreuten. Das ist eine sehr individuelle, persönliche Beziehung. Sie stellt an die Sachkunde, an die moralische Integrität der Betreuerinnen und Betreuer große Anforderungen und verdient gerade deshalb feste rechtliche Grundlagen; denn die Betreuung kann den Unterschied zwischen Leben und Tod machen.

Wir wollen die Bedarfe der Betreuten konsequent in den Mittelpunkt stellen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

Die in der letzten Wahlperiode bereits beschlossene Reform geht dabei in die richtige Richtung, wenngleich ich an dieser Stelle keinen Hehl daraus machen möchte, dass wir uns mehr erhofft hätten, insbesondere wenn es darum geht, das Selbstbestimmungsrecht der Betreuten zu stärken. Dennoch wird die Qualität, etwa durch die nun erforderlichen Nachweise der Sachkunde, deutlich verbessert. Wir wollen die Reform zügig umsetzen, damit die positiven Elemente die Situation der Betroffenen verbessern können.

Doch wir sind noch nicht da, wo wir hinwollen. Daher werden wir dieses Gesetz vor Ablauf der Legislaturperiode evaluieren und uns noch konsequenter für die Bedarfe der Betroffenen einsetzen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Für die CDU/CSU-Fraktion hat Susanne Hierl das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)