Rede von Sabine Grützmacher Zu Protokoll: Digitalisierung im Finanzmarkt
Sabine Grützmacher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Der vorgelegte Entwurf eines Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes markiert einen entscheidenden Schritt in der Entwicklung europäischer Vorschriften und ihrer Implementierung in unser nationales Recht im Bereich der digitalen Finanzmärkte. Es adressiert die Integration von Schlüsselregulierungen wie MiCA, die EU-Geldtransferverordnung und das DORA-Paket, um einen neuen regulatorischen Rahmen für Kryptowerte zu schaffen und einheitliche IT-Sicherheitsstandards für den Finanzsektor zu etablieren.
Ein zentraler Fokus des Finanzmarkdigitalisierungsgesetzes liegt auf der Stärkung der digitalen Resilienz im Finanzsektor. Durch die Einführung einheitlicher Anforderungen an die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen zielen wir darauf ab, den Sektor widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe zu machen. Im Rahmen des DORA-Pakets werden spezifische Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und der Austausch von Informationen reguliert. Zudem werden Vorgaben für das Testen der digitalen operationalen Resilienz mittels Penetrationstests festgelegt. Diese Maßnahmen müssen den KRITIS-Anforderungen entsprechen und sind integraler Bestandteil eines umfassenderen regulatorischen Rahmens zur IT-Sicherheit. Im Kontext von MiCA reguliert das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz Erlaubnisverfahren für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen und Transaktionen mit selbstgehosteten Adressen.
Ziel ist es außerdem, Finanzkriminalität effektiv zu bekämpfen und eine Synchronisierung mit aktuellen Gesetzesinitiativen im Bereich der Geldwäschebekämpfung zu gewährleisten. Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Vertrauen in neue digitale Finanzinfrastrukturen zu stärken und die digitale Resilienz unseres Finanzsektors zu erhöhen. Dies umfasst auch die Implementierung von Richtlinien zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Es werden klare Definitionen und Anwendungsbereiche festgelegt, die sich auf diverse Sektoren und Institutionen erstrecken. Es soll dabei helfen, Risikobewertungen durchzuführen, um Geldwäscherisiken und Risiken der Terrorismusfinanzierung zu identifizieren und zu bewerten. Darüber hinaus werden strenge Anforderungen an die Identifizierung von Kunden und die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen gestellt. Finanzinstitute müssen die Identität ihrer Kunden verifizieren und verdächtige Transaktionen melden. Zudem wird die Regulierung von Bargeldtransfers, einschließlich der Meldepflicht für Bargeldtransfers über 10 000 Euro, adressiert.
Zusammenfassend stellt das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz einen wegweisenden Schritt dar, um die digitale Transformation unseres Finanzsektors zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit und Integrität des Systems zu gewährleisten. Das sind wichtige Grundsteine für ein modernes digitales Finanzsystem, und ich freue mich auf die kommende Anhörung und die Beratungen.