Rede von Dr. Till Steffen Zu Protokoll: Elektronischer Rechtsverkehr

22.02.2024

Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Im Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition 2021 die Digitalisierung der Verwaltung und Gerichte versprochen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun die Möglichkeit, auch mit dem höchsten Gericht im Lande auf elektronischem Wege zu kommunizieren und dieses damit leichter zugänglich zu machen. Damit ist das Bundesverfassungsgericht in puncto Digitalisierung und elektronischer Rechtsverkehr kein gallisches Dorf mehr.

Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizieren wir außerdem die Vorschriften für die im Grundgesetz verankerte Richteranklage. Unser Rechtsstaat ist wehrhaft, aber die Richteranklage hat sich bislang als Schwert erwiesen, das stumpf geblieben ist. Dieses Instrument soll verhindern, dass Extremistinnen und Extremisten Recht sprechen können. Bislang ist es aber zu keiner erfolgreichen Richteranklage gekommen, weder auf Bundes- noch auf Landesebene. Ein Blick auf vergleichbare Fälle zeigt, dass innerhalb der gegenwärtigen Fristen die Nutzung dieses Instruments nicht realistisch ist: Einerseits wird es regelmäßig mehrerer Äußerungen oder Handlungen bedürfen, um eine verfassungsfeindliche Handlung nachzuweisen. Andererseits sollen die hier antragsbefugten Parlamente das Instrument nicht leichtfertig, sondern nach sorgfältiger Debatte nutzen. Daher schärfen wir hier nun nach – eine kleine, aber wichtige Änderung; denn Verfassungsfeinde haben auf der Richterbank nichts verloren.