Rede von Dr. Ingrid Nestle Zu Protokoll: Höhe der Gas- und Strompreisbremse

21.09.2023

Dr. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Wir besprechen heute in dieser Debatte die sogenannte „Verordnung zur Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung“. Mit der Differenzbetragsanpassungsverordnung setzt die Bundesregierung eine beihilferechtliche Anforderung an die Energiepreisbremsen um.

Zunächst möchte ich allerdings noch einmal kurz in Erinnerung rufen, dass es vor allem die Gas- und Strompreisbremsen waren, die den Menschen in diesem Land im letzten Winter erhebliche Entlastungen bereitet haben. Sie konnten den durch den russischen Angriffskrieg und die deutsche Energieabhängigkeit ausgelösten fossilen Preisschock für die Menschen spürbar abdämpfen und haben Energie für alle jederzeit bezahlbar gehalten. Die Entlastungen sind unmittelbar bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen und haben im Ergebnis dazu geführt, dass wir keinen Wutwinter hatten, der uns von einigen in diesem Haus vorhergesagt wurde.

Grundsätzlich ergibt sich der Differenzbetrag nach EWPBG und StromPBG aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis, und er wird für ein gruppenspezifisches Entlastungskontingent gewährt. Er ist die maßgebliche Stellgröße für die Entlastung der Kunden und Letztverbraucher.

Aufgrund der aktuellen Marktlage, die vor allem durch sinkende Großhandelspreise geprägt ist, wird die Differenzbetragsanpassungsverordnung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung dem Ziel, Anreize zum Anbieterwechsel zu setzen, bei nicht marktüblichen Preisen nicht mehr vollumfänglich gerecht. Im Rahmen der Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung wird der Differenzbetrag an die aktuelle Marktlage angepasst, die, wie bereits gesagt, maßgeblich durch die seit März 2023 weiter gesunkenen Großhandelspreise geprägt ist.

Das BMWK hat im Einvernehmen mit dem BMF die Berechtigung, diese Verordnung anzupassen. Diesen Schritt setzen wir heute um. Spezifisch geht es beispielsweise um die Anpassung des angenommenen Zeitaufwands, den Energieversorger bei der Neuberechnung von circa tausend Fällen haben. Zusätzlich geht es auch um die Anpassung der zu erstattenden Kosten pro Übermittlung der Änderungsmitteilung.

Mit der heutigen Anpassung der Regelung stellen wir den Preiswettbewerb zwischen den einzelnen Energieversorgern sicher.