Rede von Misbah Khan Zu Protokoll: Planungssicherstellung

13.10.2022

Misbah Khan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit dem Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 wurde sichergestellt, dass auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid‑19-Pandemie Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Warum ist das so wichtig? – Die Pandemie war für uns alle ein schwerer Einschnitt: Gewohnte Abläufe waren nicht mehr möglich, Kontakte wurden auf ein Minimum beschränkt, und das tägliche Geschäftsleben wurde überwiegend ins Digitale verlegt.

Was im privatwirtschaftlichen Kontext einfach scheint, kann jedoch schnell zu rechtlichen Problemen führen, wenn die aktuelle Gesetzeslage nicht auf den neuen Arbeitsrahmen ausgelegt ist. Der Staat hat hier eine besondere Verantwortung. So war es bis zur Pandemie bei Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besonderen Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig, dass Verfahrensbeteiligte physisch zusammentreffen, um beispielsweise an Terminen zur Bekanntmachung von Unterlagen oder Erörterungsterminen teilzunehmen. Das wurde durch das Planungssicherstellungsgesetz geändert. Dadurch wurden formwahrende Alternativen geschaffen für die Verfahrensschritte, die bis dato in Präsenz abgehalten werden mussten. Dazu gehören Bekanntmachungen im Internet, Video- und Telefonkonferenzen sowie Onlinekonsultationen.

Unabhängig vom Infektionsrisiko durch solche Termine zeigt das mal wieder gut, wie rückständig wir in unseren Verwaltungen bisher gearbeitet haben. Der Mehrwert, dass diese Verfahrensschritte nun endlich online durchgeführt werden können, ist offensichtlich. Daher sind wir der Meinung, dass der Verlängerung des Gesetzes im Grunde zugestimmt werden kann. Die relevante Frage ist allerdings nicht das Ob, sondern das Wie.

Wie wir bereits in der letzten Wahlperiode durch Anträge deutlich gemacht haben, ist es wichtig, Regelungen zur Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung in den Planungs- und Genehmigungsverfahren so auszugestalten, dass zum einen auch Personen ohne Internetzugang eine Beteiligung möglich ist und zum anderen auch diskursive Formate fortbestehen, wie sie in analoger Form etwa die mündlichen Erörterungstermine bieten. Gerade das Modell der Onlinekonsultationen sollte hier noch mal genauer betrachtet werden, da bisher die analogen Diskussionsmöglichkeiten nicht gänzlich durch Telefon- und Videokonferenzen ersetzt wurden.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass das Planungssicherstellungsgesetz evaluiert wurde. Wenn wir jetzt das Gesetz um ein Jahr verlängern, werden wir diese Zeit nutzen, um die Evaluationsergebnisse zu analysieren und in ein ordentliches, zukunftsfähiges Ausschreibungs- und Planungsverfahren zu gießen. Das wäre ein wichtiger Schritt Richtung digitaler Verwaltung, die den Nutzen für Bürger/-innen in den Mittelpunkt stellt.