Rede von Bruno Hönel Zu Protokoll: Terroristische Online-Inhalte

Bruno Hönel MdB
Bruno Hönel MdB Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Kaminski
23.06.2022

Bruno Hönel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Onlineinhalte unterstützen wir voll und ganz. Viel zu oft verbreiten sich Videos von Terrorattacken im Netz und auf den Plattformen. Viel zu oft dauert es eine gefühlte Ewigkeit, bis solche Videos von den Plattformen gelöscht werden. Und viel zu oft tragen solche Inhalte zur Radikalisierung im Netz und Nachahmern im echten Leben bei. Der Attentäter von Halle wird bis heute in rechten Foren glorifiziert. Und die bisherigen Bemühungen der Plattformanbieter reichen schlicht nicht aus. Die EU-Verordnung und der nun vorliegende Gesetzentwurf gehen dieses Problem entschieden an. Und das begrüßen wir ausdrücklich.

Die neuen Pflichten für Hosting-Anbieter gegen die Verbreitung terroristischer Onlineinhalte, die Vereinheitlichung der Beschwerdemöglichkeiten und die einheitliche Definition terroristischer Inhalte schaffen Rechtssicherheit. Es wird nun klar, was die Anbieter tun müssen, wer sie zum Löschen verpflichten kann, und das in einem europaweit abgestimmten Rahmen. Denn eine wehrhafte Demokratie muss sich auch online verteidigen können.

Aber – und auch das muss hier leider betont werden – an einigen Stellen schießt die EU-Verordnung über das Ziel hinaus. Mit der Verordnung und dem Gesetzentwurf wird ein Verfahren etabliert, mit dem nationale Behörden die Entfernung terroristischer Inhalte anordnen können. Allerdings haben die Anbieter dafür dann nur eine Stunde Zeit. Zwar ist der Wunsch der Kommission, Nutzer/-innen möglichst effektiv vor terroristischen Inhalten zu schützen und diese Inhalte möglichst schnell zu löschen, nachvollziehbar – die Eine-Stunde-Regelung wird aber unweigerlich zu sogenanntem Overblocking und einer weiteren Marktkonzentration führen. Denn bei einem derart kurzen Zeitfenster wird unweigerlich Filtertechnologie zum Einsatz kommen, welche zum einen nur großen Plattformen zur Verfügung steht und zum anderen immer auch ungefährliche Inhalte filtern wird. Denn keine Technologie ist perfekt.

Der Kampf gegen terroristische Onlineinhalte ist wichtig – die grundrechtlich geschützte Informationsfreiheit aber ebenso. Auch wenn wir die grundlegende Ausrichtung der Verordnung teilen, so muss ich hier doch noch einmal betonen: Wenn durch strukturell einseitige Regelungen fälschlicherweise Inhalte gelöscht oder Accounts gesperrt werden, dann ist das eben ein starker Einschnitt in eben jene Informationsfreiheit.

Gleichzeitig werden immer wieder Anschlagspläne öffentlich. Es formen sich rechte Terrorgruppen, die den Tag X planen und Angriffe auf Infrastruktur und Personen des öffentlichen Lebens vorbereiten. Auch das gehört leider zur Realität in Deutschland. Wir haben also einen enormen Handlungsdruck und sehen diesen auch. Deshalb werden wir der Regelung zustimmen. Aber nicht ohne nochmal klarzumachen: Sicherheit und Freiheit gehen nur gemeinsam. Sie können also sicher sein, wir werden uns weiterhin auf allen Ebenen für ein gleichzeitig freies und sicheres Netz einsetzen. Es darf hier kein Entweder-oder geben.