Rede von Dr. Till Steffen Zu Protokoll: Virtuelle Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

Dr. Till Steffen
Till Steffen MdB Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Kaminski
07.07.2022

Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ein weiteres wichtiges Gesetz in Richtung Digitalisierung! Das Format der virtuellen Hauptversammlung hat sich während der Pandemie bewährt, es brauchte aber eine sichere Ausgestaltung, um die Wahrung der Aktionärsrechte sicherzustellen. Einige Änderungen hinsichtlich Rechtssicherheit und Praktikabilität haben wir noch vorgenommen. Es ist uns aus meiner Sicht gelungen, die Interessen der Emittenten und die der Aktionärinnen und Aktionäre in Ausgleich zu bringen. Ich plädiere dennoch dafür, die Umsetzung des Gesetzes nun im Blick zu behalten und laufend zu evaluieren, ob insbesondere das Frage- und Antragsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre tatsächlich uneingeschränkt gewahrt wird. Sollten wir diesbezüglich nachsteuern müssen, werden wir dies dann auch tun.

Mir persönlich war im Rahmen dieses Gesetzes eine Ergänzung von Regelungen für Genossenschaften besonders wichtig, damit auch diese die Möglichkeit einer zeitgemäßen Generalversammlung erhalten. Genossenschaften sind eine soziale und demokratische Gesellschaftsform, die die Vorteile der virtuellen Versammlung für ihre Handlungsfähigkeit ebenfalls benötigt. Digitalisierung ist eine Chance für mehr Partizipation, und diese Chance sollte auch den Genossenschaften nicht verwehrt sein. Dem digitalen Aufholbedarf konnten wir teilweise mit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie begegnen, und umso mehr freue ich mich, dass nun auch die virtuelle Versammlung ergänzt wird. So vermeiden wir Wettbewerbsnachteile und bringen das Genossenschaftsrecht auf die Höhe der Zeit. Genossenschaften fußen auf Prinzipien wie Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Identität. Machen wir diese gemeinwohlorientierte Gesellschaftsform fit für das digitale Zeitalter!