Rede von Dr. Till Steffen zu Protokoll: Zivilrechtshilfe und Betreuungsrecht

19.05.2022

Dr. Till Steffen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die Neufassungen von EuZVO und EuBVO um, die grenzüberschreitende Zustellungen und Beweisaufnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschleunigen und vereinfachen. Rechtshilfeersuchen werden künftig elektronisch zwischen den Mitgliedstaaten übermittelt werden können, Zustellungen im Ausland werden erleichtert und der internationale Zivilrechtshilfeverkehr insgesamt verbessert.

Eine praktikable, schnelle und vor allem auch sichere Übermittlung von Schriftstücken innerhalb des europäischen Rechtsraums ist unerlässlich. Gleichzeitig werden Kosten und Verzögerungen für natürliche Personen und Unternehmen reduziert.

Auch die Stärkung der Videobeweisaufnahme in grenzüberschreitenden Zivilrechtsverfahren innerhalb der Europäischen Union ist ein progressiver Schritt. Als Nächstes müssen wir nun noch die audiovisuelle Beweisaufnahme auch für die deutschen Zivilrechtsverfahren angehen. Dabei können wir dann dem guten Beispiel der europäischen Verordnungen folgen. Ich freue mich darauf, die Digitalisierung weiter voranzubringen und den Rechtsverkehr so für alle zugänglich, rechtssicher und zeitgemäß auszugestalten.