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Ricarda Lang: EU-Mindestlohnrichtlinie bleibt - Mindestlohn von 15€ notwendig
Zum EuGH-Urteil über die europäische Mindestlohnrichtlinie erklärt Ricarda Lang, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Mindestlohnrichtlinie zeigt uns: Die Richtlinie bleibt bestehen – der Mindestlohn kann erhöht werden. Unabhängig von der Richtlinie gilt für uns: Niemand, der arbeitet, sollte unterhalb der Armutsgrenze verdienen. Das heißt, 60 Prozent des Bruttomedianlohns bzw. ein Mindestlohn von 15€ pro Stunde sind notwendig. Zugleich zeigt das Urteil: Mit einer Tarifbindung von nur rund 50 Prozent liegt Deutschland deutlich unter der fortbestehenden Zielmarke von 80 Prozent. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und die Tarifbindung spürbar stärken.