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Konstantin von Notz zum BVerfG-Beschluss zu Staatstrojanern

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über den Einsatz sogenannter Staatstrojaner, erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Mit Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung erhalten staatliche Stellen die Möglichkeit, die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern sehr tief auszuleuchten.

Im Zusammenhang mit der Nutzung beider Instrumente besteht seit Jahren erhebliche Rechtsunsicherheit. Die bewusste Nicht-Umsetzung vorheriger Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat dazu geführt, dass die entsprechenden Instrumente von den Praktikerinnen und Praktikern in den Sicherheitsbehörden über Jahre aus Sorge um Beweisverwertungsverbote im Strafverfahren nicht angewendet wurden.

Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht mit den heutigen Beschlüssen erneut einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hat, die rechtsstaatlichen Voraussetzungen des Einsatzes zu klären – auch wenn wir uns durchaus noch etwas weitergehende Vorgaben gewünscht hätten. Den Beschwerdeführerinnen und -führern gilt unser Dank. Sie haben einen wertvollen Beitrag dazu geleistet, im Lichte der Freiheitsgarantien des Grundgesetzes eine rechtsstaatliche Einhegung von Überwachungsmaßnahmen zu schaffen.

Auch um eine mit unserem freiheitlichen Rechtsstaat inkompatible Massenüberwachung auszuschließen, müssen die Befugnisse der Sicherheitsbehörden für die zielgerichtete Abwehr rechtsstaatlich eng eingehegt und parlamentarisch effektiv kontrolliert werden. Das gilt gerade auch in Zeiten, in denen Behörden moderne, zeitgemäße, aber eben auch rechtsstaatliche Instrumente brauchen, um sich gegen die Feinde der Demokratie zu wehren, die versuchen, eben diesen Rechtsstaat zu zerstören.

Die Verantwortlichen in Bundesinnen- und -justizministerium haben es in den vergangenen Jahren verpasst, für die notwendige Rechtsklarheit auf verfassungsrechtlich hochsensiblem Terrain zu sorgen.

Unsere klare Erwartungshaltung ist und bleibt, dass die Verantwortlichen in den federführenden Häusern nun umgehend reagieren und neben der heutigen Entscheidung auch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umsetzen – mit klaren Regelungen zu Eingriffsschwellen, parlamentarischer Kontrolle und auch einer gesetzlichen und verantwortungsvollen Regelung zum Umgang mit IT-Schwachstellen.“