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Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel zügig umsetzen

Zum Internationalen Tag gegen Menschenhandel am 30. Juli erklären Denise Loop, Sprecherin für Bildung, Familie, Senior*innen und Jugend, und Marlene Schönberger, Mitglied im Innenausschuss:

Menschenhandel und Zwangsprostitution sind schwere Menschenrechtsverletzungen. 2023 wurden in Deutschland 702 Fälle von Menschenhandel in Beratungsstellen dokumentiert – am häufigsten sexuelle Ausbeutung. Das Bundeskriminalamt und der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus. Insbesondere Frauen, aber auch Kinder und Jugendliche, sind von Menschenhandel und Ausbeutung betroffen. 

Die restriktive Grenzpolitik der Bundesregierung schützt nicht vor Menschenhandel, sondern sie befördert diesen. Fehlende sichere Fluchtwege zwingen Schutzsuchende in die Hände von Menschenhändler*innen. Auch durch schnellere Asylverfahren an den Grenzen besteht ein höheres Risiko, dass Betroffene von Menschenhandel nicht erkannt und an Hilfsstellen weitervermittelt werden. 

Für uns ist klar: Jedes Opfer ist eines zu viel. Wir müssen Menschenhandel und Ausbeutung besser bekämpfen und Betroffene besser schützen. Es ist besorgniserregend, dass der Nationale Aktionsplan im Koalitionsvertrag der Bundesregierung keine Erwähnung findet. Der Nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel wurde Ende letzten Jahres beschlossen. Dafür haben wir uns als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stark eingesetzt. Der Aktionsplan enthält 126 Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Schutz, Strafverfolgung und Forschung. Der Aktionsplan muss zügig umgesetzt werden. Die Bundesregierung ist dafür verantwortlich, den Aktionsplan umzusetzen und mit ausreichend Budget zu hinterlegen. Hier werden wir genau hinschauen. 

Der Aktionsplan muss jedoch um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Dazu zählen ein sicheres Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel sowie die Einrichtung von Spezialeinheiten bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften, damit mehr Täter*innen verurteilt werden. Es fehlt weiterhin eine Nationale Koordinierungsstelle, um den Einsatz gegen Menschenhandel auf Bundesebene zu koordinieren. 

Um Betroffene besser zu schützen, sind Daten zu Menschenhandel nötig. Die Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte braucht eine gesetzliche Grundlage, um eine langfristige Datenlage zu sichern.