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Die Bundesregierung muss handeln: Nationalen Aktionsplan zügig umsetzen, EU-Richtlinie als Chance nutzen

Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober erklären Denise Loop, Sprecherin für Bildung, Familie, Senior*innen und Jugend, und Marlene Schönberger, Mitglied im Innenausschuss:

„Menschenhandel und Zwangsprostitution sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Jedes Opfer ist eines zu viel. Wir müssen Menschenhandel und Ausbeutung entschieden bekämpfen und Betroffene besser schützen.

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 868 Fälle von Menschenhandel durch Beratungsstellen dokumentiert. Das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent. Das Bundeskriminalamt und der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus. Vor allem Frauen sind von Menschenhandel betroffen, überwiegend in Form von sexueller Ausbeutung.

Im letzten Jahr haben wir noch in Regierungsverantwortung den ressortübergreifenden Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel verabschiedet. Das war ein Meilenstein im Kampf gegen Menschenhandel. Die Bundesregierung ist jetzt dafür verantwortlich, den Aktionsplan zügig umzusetzen und die Finanzierung der Vorhaben zu sichern. Der Aktionsplan muss jedoch um weitere Maßnahmen ergänzt werden. Dazu zählen ein sicheres Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft sowie die Einrichtung von Spezialeinheiten bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften.

Neben der zügigen Umsetzung des Nationalen Aktionsplans muss die Bundesregierung die reformierte EU-Menschenhandelsrichtlinie bis Mitte 2026 in nationales Recht überführen. Das stellt eine Chance dar, um endlich das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung zu reformieren, sodass zum einen mehr Täter*innen verurteilt und zum anderen die Opferrechte im Strafverfahren verbessert werden.

Darüber hinaus befürwortet die EU-Richtlinie die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle. Wir unterstützen die Einrichtung dieser Koordinierungsstelle, um den Einsatz gegen Menschenhandel auf Bundesebene zu stärken.

Um Betroffene besser zu schützen und die Dunkelziffer zu verringern, sind weitere Daten zu Menschenhandel nötig. Die Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte braucht eine gesetzliche Grundlage, um eine langfristige Datenerhebung zu sichern.“