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Lebendorganspende ausweiten und Spenderinnen und Spender gut begleiten
Zur Änderung des Transplantationsgesetzes (Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende) erklärt Kirsten Kappert-Gonther, Obfrau im Ausschuss für Gesundheit:
Die Ausweitung der Lebendorganspende ist ein wichtiger Schritt, um Menschen in Not zu helfen. Die Überkreuz-Lebendspende zwischen zwei Paaren, die sich nicht kennen, aber ein gegenseitiges Näheverhältnis haben, hat das Potenzial, Leid zu mindern, Menschenleben zu retten und Glück zu verdoppeln. Eine gute Aufklärung und Begleitung der Spenderinnen und Spender ist dabei besonders wichtig, denn die Entnahme einer Niere kann erhebliche gesundheitliche Folgen haben.
Es darf nicht nachgelassen werden, Menschen zu motivieren, ihre Entscheidung zur Organspende zu dokumentieren. Dafür wurde ein digitales Register geschaffen, in das sich alle Menschen freiwillig eintragen können. Es ist ein Unding, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht, die Angabe des Geschlechts aus dem Bericht zum Register zu streichen und dies mit Datensparsamkeit zu begründen. Denn bei der Organspende besteht ein deutliches Gender-Gap: Frauen sind häufiger bereit, ihrem männlichen Partner eine Niere zu spenden als umgekehrt. Um diese Zusammenhänge besser zu verstehen, brauchen wir mehr Informationen – nicht weniger.
Postmortale Organspenden sollten weiterhin Vorrang haben. Eine Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips ist nicht notwendig, denn wer dringend auf eine Spenderniere angewiesen ist, steht auf der Warteliste und hat dadurch Vorrang. Das Wichtigste bleibt eine gute Organisation in den Kliniken, um postmortale Organentnahmen zu ermöglichen – hier gibt es weiterhin Luft nach oben.