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Modernisierungsagenda bleibt Stückwerk
Zur Modernisierungsagenda der Bundesregierung erklärt Moritz Heuberger, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung:
Statt einer klaren Strategie präsentiert die Bundesregierung modern klingende Schlagwörter und Einzelmaßnahmen. Die Agenda wird zum Stückwerk, grundlegende Fragen wie die digitale Souveränität staatlicher IT oder zukunftsfähige föderale Zusammenarbeit bleiben unbeantwortet. Vorschläge wie bessere Rechtsetzung oder moderne Personalentwicklung gehen zwar in die richtige Richtung. Doch in vielen Bereichen bleibt es bei wolkigen Ankündigungen ohne realistische Finanzierungsangaben. Besonders bedauerlich: Schon weniger als ein Jahr nach Regierungsbildung gibt die Koalition eigene Versprechen auf. Die noch im Koalitionsvertrag vereinbarte Grundgesetzänderung für eine Reform der föderalen Zusammenarbeit bei der Digitalisierung, verschwindet sang- und klanglos von der Bühne.
Beim Bürokratieabbau setzt die Bundesregierung auf Zahlenspiele. Beispielsweise mit dem, One-in-two-out'-Ansatz zählt sie Verordnungen, anstatt mit messbaren Wirksamkeitskriterien wie, Zeit bis Bescheid' zu zeigen, ob Bürgerinnen und Bürger wirklich entlastet werden. Sinnvoll wäre es, systematisch zu prüfen, welche Regeln gebraucht werden, welche überflüssig sind und welche besser gestaltet werden können, um den Behördenkontakt für Unternehmen und Bürger*innen unbürokratischer und einfacher zu machen. Stattdessen droht nun ein Streichen nach Stückzahl - und damit die Aushöhlung von Transparenz- und Umweltschutzstandards.
Vertrauen in den Staat kommt nicht einfach durch die Abschaffung von Verordnungen, sondern von mehr Transparenz und Bürgernähe im staatlichen Handeln. Der moderne Staat muss bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Die einfachste Lösung liegt längst auf dem Tisch, fehlt aber in der Agenda: Mit der Deutschland-App kann der Staat für alle spürbar einfacher werden. Minister Wildberger muss jetzt liefern und wirksame Maßnahmen auf den Weg bringen: die Deutschland-App, einen tatsächlich wirksamen IT-Zustimmungsvorbehalt und verpflichtende Praxischecks vor jedem Gesetz.