EU-Richtlinie

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Kind, Vater, Mutter, Kind Hand in Hand in einer Reiher vor einer weißen Wand.
Für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige werden mit dem Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) Mindeststandards umgesetzt. Pexels | Emma Bauso
10.01.2023
  • Für Eltern und pflegende Angehörige ist eine gute Vereinbarkeit von privater Care-Arbeit mit Erwerbsarbeit von grundlegender Bedeutung.
  • Wer für Kinder oder zu pflegende Angehörige sorgen muss, ist in der Realität häufiger von Benachteiligungen am Arbeitsplatz betroffen.
  • Mit dem sogenannten Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) werden nun Mindeststandards für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige gesetzt.

Beruf und Privatleben gut miteinander zu vereinbaren, ist für Eltern und für pflegende Angehörige wichtig. Die EU-Richtlinie 2019/1158 verpflichtet Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Mindestvorschriften umzusetzen, um die Gleichstellung von Männern und Frauen hinsichtlich Arbeitsmarktchancen und der Behandlung am Arbeitsplatz zu erreichen. Zum Großteil entspricht die Richtlinie bereits dem in Deutschland geltendem Recht. Mit dem sogenannten „Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz“ (VRUG) folgen nun die letzten Nachbesserungen: Mit mehr Sicherheiten und Flexibilität sollen für Arbeitnehmer*innen die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben erleichtert werden.

Geplant sind Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. So müssen Arbeitgeber*innen künftig begründen, wenn sie einen Antrag auf flexible Arbeitszeitregelung ablehnen. Freistellungsanträge für Pflegezeiten müssen innerhalb von vier Wochen beantwortet werden, Ablehnungen sind von den Arbeitgeber*innen zu begründen. Außerdem wird die Zuständigkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes entsprechend für Eltern und pflegende Angehörige erweitert. Das Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Vereinbarkeit braucht mehr – neue Perspektiven nötig

Wer Verantwortung für Kinder, pflegebedürftige Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen übernimmt und daher die Arbeitszeit reduziert, muss besser unterstützt und finanziell abgesichert werden. Die Umsetzung der Richtlinie ist ein Schritt auf dem Weg dahin. Für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ist jedoch mehr erforderlich. Verschiedene Sachverständige kritisierten in der öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf die Umsetzung als nicht weitreichend genug. Die Ampelfraktionen haben sich auf weitere Schritte verständigt: Die Partnerfreistellung nach der Geburt sowie die Weiterentwicklung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz mit Einführung einer Lohnersatzleistung werden wir als Nächstes angehen. Der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat in seinem Teilbericht bereits skizziert, wie pflegende Angehörige besser unterstützt und entlastet werden können. Zentrale Empfehlung ist, eine Lohnersatzleistung nach Vorbild des Elterngeldes einzuführen.