Abwehrschirm

Hilfen für Krankenhäuser, Pflege- und Reha-Einrichtungen

Die Teuerungen infolge des russischen Angriffskrieges setzen auch Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stark zu. Neben Strom- und Gaspreisbremse erhalten sie im Rahmen eines Härtefallfonds spezielle Hilfen. dpa
15.12.2022
  • Wir unterstützen Krankenhäuser, Pflege- und Rehaeinrichtungen zielgerichtet bei der Bewältigung der finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise. 
  • Diese Einrichtungen haben eine herausragende Bedeutung in der öffentlichen Daseinsvorsorge, sie gewährleisten die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung.
  • Neben den Energiepreisbremsen stellen wir deshalb Hilfen im Rahmen von Härtefallregelungen bereit, um auszuschließen, dass es zu Beeinträchtigungen kommt.

Alle Bereiche der Gesellschaft haben derzeit mit den gestiegenen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskrieges zu kämpfen. Wir haben als Ampelkoalition deshalb bereits drei Entlastungspakete in Höhe von 95 Milliarden Euro geschnürt und spannen einen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro auf, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und Arbeitsplätze zu sichern. 

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen verdienen besonderes Augenmerk, weil sie die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Sie haben kaum Möglichkeiten, kurzfristige Energiesparmaßnahmen durchzuführen oder die Preissteigerungen anderweitig auszugleichen. Für sie greifen neben den Preisdeckelungen der Strom- und Gaspreisbremsen besondere Härtefallregelungen, die verbleibende Preissteigerungen abfangen sollen. Das gilt auch für Reha-Einrichtungen.

Insgesamt stellen wir 8 Milliarden Euro für ein Hilfsprogramm für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung. Das Programm wird beim Bundesamt für soziale Sicherung eingerichtet und in zwei Teilfonds unterteilt. Die Laufzeit ist von Oktober 2022 bis April 2024.

Krankenhäuser

Für die Krankenhäuser ist ein Betrag in Höhe von sechs Milliarden Euro vorgesehen. Mit diesen Mitteln werden die Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas und Strom gegenüber dem Niveau vor der Krise ausgeglichen. Die Mittel werden in die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds eingestellt und vom Bundesamt für Soziale Sicherung an die Länder beziehungsweise an die Krankenkassen zur Weiterleitung an die Krankenhäuser ausgezahlt.

Pflegeeinrichtungen

Für die stationären Pflegeeinrichtungen wird ein Betrag in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitgestellt. Durch Ergänzungshilfen, die über den Wirtschaftsstabilisierungsfond finanzierten werden, werden steigende Preise für Erdgas, Wärme und Strom im Jahr 2023 und im Jahr 2024 ausgeglichen. Das Verfahren läuft dabei unbürokratisch über Erstattungen durch die Pflegekassen.

Reha-Einrichtungen

Auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, die Leistungen der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung erbringen, können für das Jahr 2022 Zuschüsse über die jeweilige Sozialversicherung beantragen. Dafür wird ein eigener Fonds „Rehabilitation und Teilhabe“ im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegründet. Die Mittel werden über das Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet und ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind insbesondere medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie Werkstätten für behinderte Menschen. Insgesamt stehen eine Milliarde Euro bereit. Für die nächsten Jahre erwarten wir, dass die Vergütungen an die gestiegenen Kosten angepasst werden.