Onlinezugangsgesetz

Auf dem Weg zur digitalen Verwaltung

Zwei Personen arbeiten an sich gegenüberstehenden Bildschirmen.
Mit der ersten Lesung startet das parlamentarische Verfahren für Änderungen am Onlinezugangs- und E-Government-Gesetz. Mit dem Änderungsgesetz schaffen wir wichtige Grundlagen, damit Bürger*innen und Unternehmen digital mit der Verwaltung kommunizieren können. Picture Alliance / Shotshop | Monkey Business 2
20.09.2023
  • Eine digitale Verwaltung hat das Potential, die Kommunikation zwischen Bürger*innen und Staat grundlegend zu verändern. In einem digitalen Staat kann die Verwaltung zum Beispiel proaktiv an Fristen erinnern oder Sozialleistungen automatisch auszahlen, sobald sie den Berechtigten zustehen.
  • Damit uns das gelingt, setzen wir uns für eine umfassende Nutzung von Open-Source bei der Entwicklung von IT-Lösungen für die Verwaltung sowie für eine konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung ein – vom Antrag bis hin zum behördlichen Bescheid.
  • Bei allen Digitalisierungsprozessen streiten wir für ein hohes Maß an Datenschutz und IT-Sicherheit, damit die persönlichen Daten aller Bürger*innen sicher sind.

Weiter Weg zum Amt, Wartenummer ziehen und wegen fehlender Dokumente alles wiederholen – Verwaltung ist derzeit leider noch zeitraubend. Behördengänge für Bürger*innen und Unternehmen müssen endlich flächendeckend digital möglich sein. Daher bringen wir das sogenannte OZG 2.0 auf den Weg – das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des E-Government-Gesetzes. Eine weitere wichtige Hürde im Gesetzgebungsverfahren ist nun genommen: Mit der ersten Lesung sind die parlamentarischen Beratungen im Bundestag angelaufen. Wir als grüne Bundestagsfraktion haben uns bereits erfolgreich dafür eingesetzt, dass im vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Gesetzentwurf ein Vorrang für Open-Source-Lösungen sowie ein klarer Fokus auf Nutzungsfreundlichkeit und auf sicheren Datenaustausch verankert sind. Im weiteren Verfahren werden wir dies ausbauen und uns zudem für eine konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung – vom Antrag bis hin zum behördlichen Bescheid – einsetzen. Dazu braucht es auch ein Recht der Bürger*innen, dass Verfahren digital zur Verfügung stehen sowie höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards.

Darüber hinaus streiten wir als Grüne im Bundestag für ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle in der öffentlichen Verwaltung. Nur so kann Vertrauen in die digitale Verwaltung entstehen.

Wenn der Staat die Daten der Bürgerinnen und Bürger verarbeitet, müssen höchste Datenschutz- und Sicherheitsstandards gelten. Als Grüne im Bundestag setzen wir uns für ein hohes Maß an Transparenz und Kontrolle ein. Nur so kann Vertrauen in die digitale Verwaltung entstehen

Dr. Konstantin von Notz, MdB

Bürger*innen und Verwaltungen entlasten

Dokumente, die bislang immer wieder neu beantragt und eingereicht werden mussten (beispielsweise Eheurkunde, Meldebescheinigung), sollen künftig nur noch einmal digital hinterlegt werden. Damit entlasten wir Bürger*innen wie auch die Verwaltung. Nach dem Prinzip „once only“ („nur einmal“) können Behörden künftig, mit Einverständnis der Antragssteller*in, elektronisch die benötigten Dokumente abrufen.

Open-Source bei Entwicklung von IT-Lösungen

Wir als grüne Bundestagsfraktion haben bereits erfolgreich darauf gedrungen, dass IT-Lösungen der Verwaltung nur einmalig entwickelt und als Open-Source-Software lizensiert werden. Mit der Nutzung von Open-Source lassen sich erhebliche finanzielle Einsparungen und eine Verbesserung der IT-Sicherheit erzielen. Digitale Lösungen lassen sich dann teilen, wiederverwenden und aktualisieren. Außerdem wird damit sichergestellt, dass die digitale Infrastruktur in Behörden nicht von IT-Konzernen abhängig ist. Ein Vorrang für Open-Source ist nun bereits im Gesetzentwurf vorgesehen.

Bislang entwickeln staatliche Stellen vielfach gleiche Anwendungen oder kaufen sie teuer ein, was zu hohen Ausgaben führt. Mit konsequentem Einsatz von Open-Source schaffen wir Entlastungen und eine bessere Verbreitung in allen Kommunen.

Misbah Khan, MdB

Ende-zu-Ende-Digitalisierung

Im Gesetzentwurf ist ebenfalls vorgesehen, dass der Bund bei seinen wesentlichen elektronischen Verwaltungsleistungen nicht nur die Kommunikation mit den Bürger*innen digital anbietet, sondern auch die gesamte Abwicklung der Verwaltungsverfahren elektronisch durchzuführen hat. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer vollständigen Digitalisierung der Verwaltung. Für eine konsequente Ende-zu-Ende-Digitalisierung haben wir uns seit vielen Jahren eingesetzt. Um den Ansatz noch besser zu nutzen, bringen wir konkrete Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren ein.

Digitales Postfach: Die BundID

Die BundID dient als digitales Postfach, über das Bürger*innen ihre Kommunikation mit der Verwaltung abwickeln können. Außerdem können darüber Bescheide digital zugestellt werden. Die BundID ist bereits seit 2019 für einige Verwaltungsdienstleistungen in Nutzung, soll in Zukunft aber bundesweit für jegliche Kommunikation mit den Behörden zum Einsatz kommen. Alle Bundesländer, die bisher eigene ID-Konten betreiben, sollen innerhalb von drei Jahre auf die BundID umsteigen.

Nutzungsfreundlichkeit

Digitalisierung in der Verwaltung ist kein Selbstzweck: Die Menschen müssen stets im Mittelpunkt stehen. Besonders wichtig ist uns, dass digitale Verwaltungsleistungen allen Bürger*innen leicht zugänglich sind. Niemand sollte IT-Profi sein müssen, um digital mit Behörden kommunizieren zu können. Im Gesetzentwurf ist bereits verankert, dass Bund und Länder durch geeignete Maßnahmen die Nutzungsfreundlichkeit, Barrierefreiheit und einfache Bedienbarkeit für die Bürger*innen sicherstellen müssen. Wir werden uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch dafür einsetzen, diese Vorgaben weiter zu konkretisieren: Nutzungsfreundlichkeit muss künftig Standard sein. Darüber hinaus wollen wir Bürger*innen mit leicht zugänglichen und verständlichen Beratungsangeboten in die Lage versetzen, ihre Kommunikation mit der Verwaltung problemlos online erledigen zu können, ohne dafür den Weg in das Bürgeramt antreten zu müssen.

Datenschutz und IT-Sicherheit in der Verwaltung

Es muss sichergestellt sein, dass staatliche Stellen auf unsere Daten nur zugreifen können, soweit dies rechtlich zulässig und zur Bearbeitung eines Antrags zwingend erforderlich ist. Wenn Behörden und öffentliche Einrichtungen in das Visier von Hackern geraten, werden sie nicht nur handlungsunfähig, sondern es besteht auch die Gefahr, dass persönliche Daten der Bürger*innen abfließen. Darum setzen wir uns dafür ein, dass bei allen Digitalisierungsprozessen der Grundsatz „Privacy and Security by Design“ gilt: Bei der Entwicklung von digitalen Lösungen müssen Datenschutz und IT-Sicherheit von Anfang an mitgedacht und effektiv implementiert werden.

Damit Bürger*innen stets einen Überblick darüber behalten, welche Informationen der Staat über sie vorhält und austauscht, muss stets ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet sein. Datenübertragungen müssen automatisch protokolliert und für Bürger*innen einsehbar sein. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir konkrete Vorschläge unterbreiten, wie sich hohe Transparenzanforderungen, umfangreiche Kontrollmöglichkeiten und effektive Betroffenenrechte in die Tat umsetzen lassen.