Antriebswende

Mehr Tempo beim Ausbau der Ladeinfrastruktur

Ein Großparkplatz für Elektroautos im Zentrum der norwegischen Hauptstadt Oslo, fotografiert bereits am 08.10.2015
Der Masterplan Ladeinfrastruktur II, der den Ausbau von Ladesäulen von E-Fahrzeugen vorantreiben soll, wurde im Bundeskabinett verabschiedet. Die im Plan enthaltenen 68 Maßnahmen müssen jetzt zügig umgesetzt werden. dpa
21.10.2022
  • Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, "...dass im Jahr 2030 Deutschland Leitmarkt für Elektromobilität mit mindestens 15 Millionen Elektro-Pkw..." ist. 
  • Dafür muss unter anderem das notwendige Ladenetz flächendeckend, bedarfsgerecht und nutzerfreundlich sein. Das ist es bisher nämlich nicht. 
  • Die Bundesregierung hat nun den "Masterplan Ladeinfrastruktur II" vorgestellt, mit dem die Ziele aus dem Koalitionsvertrag und damit auch die Antriebswende im Verkehr umgesetzt werden können.

Der Masterplan Ladeinfrastruktur II, der am 19. Oktober 2022 im Bundeskabinett vorgestellt wurde, beinhaltet insgesamt 68 Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollen die Voraussetzungen schaffen, die Ziele der Ampelkoalition zu erreichen und damit auch wesentlich zur Einhaltung der Klimaziele beitragen. Der Masterplan I der Vorgängerregierung wurde diesen Anforderungen noch nicht ausreichend gerecht, deshalb war eine Neufassung erforderlich.

Voraussetzungen für die Antriebswende schaffen

Langfristig soll Ladeinfrastruktur marktwirtschaftlich funktionieren, Aufbau und Betrieb sollen privatwirtschaftlich erfolgen. Allerdings ist der Betrieb und Aufbau von Ladeinfrastruktur nur dann wirtschaftlich lohnend, wenn die Ladeinfrastruktur durch einen steigenden Anteil elektrischer Fahrzeuge gut ausgelastet ist. Die Anschaffung eines emissionsfreien E-Fahrzeugs ist hingegen nur dann attraktiv, wenn es eine breit verfügbare Ladeinfrastruktur gibt.

Diese oft beschriebene Henne-Ei-Problematik kann nur aufgelöst werden, wenn Ladeinfrastruktur im Voraus aufgebaut wird. Dafür muss der Staat fördernd und steuernd tätig werden. Der Masterplan Ladeinfrastruktur II bietet die Grundlage, damit jetzt zügig und engagiert die Umsetzung der Maßnahmen angegangen werden kann.

Die wesentlichsten Punkte des Masterplans Ladeinfrastruktur II im Überblick:

  • Die Errichtung von Ladeinfrastruktur in Quartieren, an Tankstellen und auf Firmenparkplätzen wird erleichtert.
  • Die Nutzung des selbst erzeugten Stroms zu Hause wird verbessert und vereinfacht.
  • Der Ausbau der Ladeinfrastruktur und des Stromnetzes werden besser miteinander koordiniert.
  • Die Erfassung und Bereitstellung von Daten für die Nutzung und den Ausbau der Ladeinfrastruktur wird verbessert und vereinheitlicht.
  • Als Schlüsselakteure beim Aufbau der Ladeinfrastruktur werden die Kommunen mit einem umfassenden Paket an Maßnahmen zur Planung, Umsetzung, und Standardisierung unterstützt.
  • Für einen emissionsfreien Straßengüterverkehr wird 2023 ein öffentliches Basis-Hochspannungsnetz für E-Lkw ausgeschrieben.

Vom Planen ins Handeln kommen

Damit der Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur und daraus folgend die Elektrifizierung des Verkehrs einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Einsparung im Verkehrsbereich beiträgt, ist unserer Sicht wichtig, dass die im Masterplan Ladeinfrastruktur II vielfach formulierten Prüfaufträge zu klaren Handlungsaufträgen werden - eine reine Analyse des Ist-Zustands und der Herausforderungen würde das konkrete Ziel von 1 Millionen Ladepunkten bis 2030 verfehlen. Maßgeblich ist auch die Neuausgestaltung der Förderlandschaft zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, damit vor allem sozial, regional oder finanziell schlechter gestellte Kommunen nicht den Anschluss verlieren.