Auslandseinsatz

Fortsetzung der NATO-Operation SEA GUARDIAN

Fregatte Mecklenburg-Vorpommern
Der Bundestag hat die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der NATO-Operation SEA GUARDIAN bis zum 31. März 2025 beschlossen. Die Mandatsobergrenze verbleibt bei 550 Soldat*innen. dpa
21.03.2024
  • Der Bundestag hat die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der NATO-Operation SEA GUARDIAN bis zum 31. März 2025 beschlossen.
  • SEA GUARDIAN dient der Stärkung der NATO-Südflanke durch Seeraumüberwachung, Lagebildaustausch, maritimen Kampf gegen den Terrorismus und Beschränkung des Waffenschmuggels.
  • Die personelle Obergrenze liegt weiterhin bei 550 Soldat*innen.

Dem Auftrag der NATO und des VN-Sicherheitsrats entsprechend soll das Bündnis im Rahmen von SEA GUARDIAN einen Beitrag zur Stärkung der NATO-Südflanke durch Seeraumüberwachung, Lagebildaustausch, maritimen Kampf gegen den Terrorismus und Beschränkung des Waffenschmuggels im maritimen Umfeld leisten.

Deutschland hat sich in seiner Nationalen Sicherheitsstrategie zum Ziel gesetzt, aktiv für die Freiheit der internationalen Schifffahrt einzustehen. Dabei spielt das Mittelmeer eine entscheidende Rolle. Es gehört weltweit zu den am stärksten befahrenen Seegebieten und die Sicherheitslage in Anrainerstaaten wie Libyen ist fragil. Waffenschmuggel, organisierte Kriminalität und Korruption gefährden die Sicherheit. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Mitgliedsstaaten wiederholt ermächtigt, die Einhaltung des Waffenembargos gegenüber Libyen zu überwachen, indem sie vor der Küste Schiffe überprüfen, die unter dem Verdacht stehen, Rüstungsgüter oder sonstiges Wehrmaterial nach oder aus Libyen befördern. Insgesamt ist eine deutsche Beteiligung an der Gewährleistung der Sicherheit an der NATO-Südflanke Teil der bündnispolitischen Aufgaben der Bundeswehr und von der grünen Bundestagsfraktion grundsätzlich immer unterstützt worden.

Ein enges Mandat mit realistischer Obergrenze

In der letzten Wahlperiode hatte das entsprechende Mandat des Bundestages einige gravierende Schwächen, weshalb wir Grüne im Bundestag 2022 eine überfällige Anpassung durchsetzen konnten: Das Einsatzgebiet von SEA GUARDIAN wurde grundsätzlich auf die Küstenmeere von NATO-Staaten begrenzt. Die Möglichkeit eines nicht näher definierten Kapazitätsaufbau in Mittelmeeranrainerstaaten wurde aus dem Mandat gestrichen. Die Mandatsobergrenze wurde auf 550 Soldatinnen und Soldaten gesenkt. Der Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung des Mandats erfolgt auf diesen Parametern.

Historie des Mandats

Die Operation SEA GUARDIAN ist die Nachfolgemission der Operation ACTIVE ENDEAVOR (OAE). Diese stützte sich auf Artikel 5 des Nordatlantikvertrags, nachdem der NATO-Rat aufgrund der Terroranschläge des 11. September 2001 erstmals das Vorliegen des Bündnisfalls festgestellt hatte. Der OAE-Einsatz der Bundeswehr war am 16. November 2001 zum ersten Mal vom Bundestag gebilligt worden. Die unbefristete Berufung auf den Bündnisfall wurde von uns wiederholt kritisiert. Auf dem NATO-Gipfel 2016 in Warschau wurde beschlossen, die Operation SEA GUARDIAN auf den Weg zu bringen. Sie beruht nunmehr unter anderem auf Beschlüssen des Nordatlantikrats, UN-Resolutionen, insbesondere der Resolution 2292 (2016) zur Unterbindung des Waffenschmuggels an Libyen, und dem Seerechtsübereinkommen.