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Armutsfesten Mindestlohn von 15 Euro sicherstellen

  • Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro pro Stunde schützt bisher nicht ausreichend vor Armut.
  • Um sicherzustellen, dass eine Vollzeitbeschäftigung existenzsichernd ist, wollen wir 60-Prozent des Median-Bruttolohns als Untergrenze für den Mindestlohn festlegen sowie aktuelle Daten zur Lohn- und Preisentwicklung bei der Anpassung des Mindestlohns in die Berechnung einbeziehen.
  • Mit diesem Mechanismus sind 15 Euro pro Stunde zeitnah zu erreichen und ein Schutz vor Erwerbsarmut langfristig garantiert.

Für einen armutsfesten Mindestlohn: 15 Euro pro Stunde sicherstellen

Als Grüne im Bundestag setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland grundlegend zu reformieren und auf ein existenzsicherndes Niveau zu heben. Mit unserem Antrag fordern wir eine strukturelle Neujustierung des Anpassungsmechanismus, um die Lebensbedingungen von Millionen Beschäftigten nachhaltig zu verbessern und Erwerbsarmut wirksam zu bekämpfen.

Herausforderungen für Geringverdienende

Deutschland steht aktuell vor enormen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen. Die Folgen der COVID-Pandemie, die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die daraus resultierenden Preissteigerungen – insbesondere im Bereich Energie und Lebensmittel – haben die Lebenshaltungskosten für breite Teile der Bevölkerung spürbar erhöht. Besonders betroffen sind Menschen mit niedrigen Einkommen, die einen überproportional hohen Anteil ihres Haushaltseinkommens für Grundbedürfnisse ausgeben müssen. Hinzu kommen steigende Wohnkosten, die durch fehlenden Wohnraum und unterbliebene Mietregulierung zusätzlich verschärft werden.

Mindestlohn als Garant für soziale Teilhabe und wirtschaftliche Stabilität

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 eingeführt, um existenzsichernde Löhne zu gewährleisten und Erwerbsarmut zu verhindern, denn zahlreiche Studien zeigen, dass sehr niedrige Einkommen mit erhöhten Gesundheitsrisiken, geringeren Bildungschancen, einem niedrigeren subjektiven Wohlbefinden sowie einer eingeschränkten politischen und gesellschaftlichen Teilhabe verbunden sind. Doch trotz regelmäßiger Anpassungen bleibt der Mindestlohn bisher unterhalb der Armutsrisikogrenze von 60 Prozent des mittleren Bruttoeinkommens von Vollzeitbeschäftigten. Das bedeutet: Selbst ein Vollzeitjob zum Mindestlohn schützt aktuell nicht zuverlässig vor Armut.

Ein existenzsichernder Mindestlohn ist aber nicht nur ein Instrument für mehr soziale Gerechtigkeit, sondern auch ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Entwicklung. Er stärkt die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten, kurbelt die Binnennachfrage an und wirkt so konjunkturstützend. Da viele Frauen vom Mindestlohn profitieren, kann er den Gender Pay Gap reduzieren. Die befürchteten massiven Arbeitsplatzverluste nach der Einführung des Mindestlohns haben sich empirisch nicht bestätigt

Reform des Mindestlohngesetzes: 60-Prozent-Schwelle als Untergrenze

Um die Lebensrealität von Millionen Beschäftigten spürbar zu verbessern, fordern wir, die Armutsrisikogrenze von 60-Prozent des mittleren Bruttoeinkommens von Vollzeitbeschäftigten als gesetzliche Untergrenze für den Mindestlohn festzulegen. Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) sowie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) liegt diese Schwelle im Jahr 2026 zwischen 14,88 Euro und 15,02 Euro. Auch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht davon aus, dass die Schwelle Anfang 2026 auf knapp 15 Euro steigen wird.

Mehr Flexibilität und Konsens bei der Anpassung

Die großen wirtschaftlichen Unsicherheiten und die jüngsten Preissteigerungen haben deutlich gemacht, dass die Mindestlohnkommission flexibel und zeitnah auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren können muss. Ein Anpassungszyklus von maximal einem Jahr und die Berücksichtigung aktueller Lohnentwicklungen sind daher notwendig, um auf wirtschaftliche Unsicherheiten angemessen reagieren zu können.

Auch bei der Zusammensetzung und den Entscheidungsprozessen der Mindestlohnkommission besteht Verbesserungsbedarf. Um einen fairen und ausgewogenen Prozess sicherzustellen, müssen zukünftige Entscheidungen im Konsens erfolgen. Eine einseitige Durchsetzung von Positionen durch Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite wollen wir unterbinden. 

Mit diesen Maßnahmen erreichen wir einen immer armutsfesten Mindestlohn, der die Lebensbedingungen von Millionen Beschäftigten nachhaltig verbessert, die soziale Teilhabe stärkt und die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland voranbringt.

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