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Pflegeassistenzgesetz: Ausbildung in der Pflege

  • Pflege ist ein wichtiger Beruf für unsere Gesellschaft. Wir brauchen nicht nur Pflegekräfte auf allen Qualifikationsstufen, sondern auch eine gute Durchlässigkeit für Ausbildungswege.
  • Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich Menschen in der Pflege gut qualifizieren können: von der Assistenzkraft bis zum Masterabschluss.
  • Dafür ist es wichtig, die verschiedenen Ausbildungen zur Pflegeassistenz in den Bundesländern zu vereinheitlichen und attraktiver zu machen.

Pflegeassistentinnen und -assistenten sind ein wichtiger Bestandteil der Personalteams in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten. Sie arbeiten mit ausgebildeten Pflegefachpersonen eng zusammen und unterstützen diese: Sie waschen und begleiten pflegebedürftige Menschen, helfen ihnen beim Essen, Trinken, Anziehen und dokumentieren den gesundheitlichen Zustand.

Bedarf an Assistenzkräften steigt

Pflegeassistentinnen und -assistenten leisten nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag in der heutigen Versorgung. Nach Berechnungen des Forschungszentrums SOCIUM wird der Bedarf nach ausgebildeten Assistenzkräften künftig sogar stärker steigen als der nach Fachkräften, wenn das Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung und -ausstattung in den Einrichtungen der Langzeitpflege (PeBeM) weiter umgesetzt wird. Nach diesem Verfahren können seit Juli 2023 mehr Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen beschäftigt und finanziert werden, um für eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu sorgen.

Aktuell gibt es in den Bundesländern jedoch 27 verschiedene Ausbildungen zur Pflegeassistenz mit unterschiedlichen Inhalten und Standards. Oftmals erhalten die Auszubildenden keine geregelte Vergütung. Ziehen sie in ein anderes Bundesland um, ist die Anerkennung ihrer Qualifikation nicht gesichert. Das sind keine guten Voraussetzungen, um genügend Menschen für die Pflegeassistenz zu gewinnen. 

Für Vergleichbarkeit und Qualität: eine einheitliche Ausbildung

Wir wollten das als Teil der Ampel-Regierung ändern. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz haben wir im Jahr 2024 einen Entwurf vorgelegt, um eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz zu schaffen. Unser Ziel war es, für Vergleichbarkeit zu sorgen, eine einheitliche Qualität der Ausbildung zu sichern und es den Auszubildenden zu ermöglichen, im gesamten Bundesgebiet umzuziehen, ohne die Anerkennung ihrer Qualifikation zu gefährden. Außerdem sah das Gesetz vor, dass die Auszubildenden eine angemessene Vergütung erhalten. Das ist überfällig. Es sollte ein niedrigschwelliger Einstieg in eine Pflegequalifikation geschaffen werden, der einen guten Übergang zur Fachausbildung bietet und somit Chancen für einen Aufstieg ermöglicht – bis hin zum Master. 

Leider war die Union nicht bereit, das Gesetz mit uns vor den Neuwahlen im Frühjahr 2025 abzuschließen und die notwendigen parlamentarischen Mehrheiten dafür zu bilden. Dadurch sind wertvolle Monate verloren gegangen, in denen diese Vorhaben nicht angegangen werden konnten. Nun hat die schwarz-rote Regierung selbst einen Entwurf für das Pflegefachassistenzgesetz beschlossen und zur Beratung in den Bundestag eingebracht.

Neuer Entwurf durch schwarz-rote Koalition – Luft nach oben

Daran sehen wir kritisch, dass die Übergangsvorschrift, nach der die Bundesländer bis Ende 2029 geringere Anforderungen an Pflegepädagog*innen festlegen können als den Master-Abschluss, bis Ende 2035 verlängert wird. Diese Qualifikationsstufe ist wichtig für die Lehrenden. Zudem sehen wir Verbesserungsbedarf bei den Regelungen, die eine Aufnahme der Ausbildung ohne Schulabschluss ermöglichen oder eine Verkürzung aufgrund von Berufserfahrung vorsehen. Über den Gesetzentwurf hinaus halten wir es für sinnvoll, die Pflegefachassistenzausbildung mit dem Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses oder zusätzlicher Sprachkenntnisse zu verknüpfen. Den Ländern könnte hierfür ermöglicht werden, die Ausbildung um bis zu sechs Monate zu verlängern – einzelne Bundesländer bieten dies bereits an. Für diese und weitere Änderungen werden wir uns im parlamentarischen Verfahren einsetzen.  

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