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Bekämpfung von Antiziganismus

  • Der Bundestag hat erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik einen interfraktionellen Antrag verabschiedet, der sich nicht nur selbstkritisch mit der deutschen Verfolgungsgeschichte der Sinti*zze und Rom*nja auseinandersetzt, sondern auch umfassende Handlungsempfehlungen enthält.
  • In der Zeit des Nationalsozialismus wurden bis zu 500.000 Sinti*zze und Rom*nja entrechtet und ermordet. Auch danach, im Rahmen der „Zweiten Verfolgung“, wurden Angehörigen der Minderheit systematisch Bürger- und Menschenrechte verwehrt.
  • Der interfraktionelle Antrag greift die Handlungsempfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) auf und stellt auch darüber hinaus wichtige Forderungen an die Bundesregierung.

Die Bundesrepublik Deutschland trägt vor dem Hintergrund des Holocausts, der Entrechtung und der Ermordung von bis zu einer halben Million Sinti*zze und Rom*nja im NS-besetzten Europa eine besondere Verantwortung im Kampf gegen Antiziganismus sowie für eine gleichberechtigte Teilhabe der Überlebenden und ihrer Nachkommen.

Die nationalsozialistischen Verbrechen an Sinti*zze und Rom*nja wurden noch lange Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs geleugnet. Nach 1945 wurden Sinti*zze und Rom*nja in beiden deutschen Staaten Bürger*innen- und Menschenrechte systematisch verweigert. Diese „Zweite Verfolgung“ hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 24. Oktober 2022 öffentlich anerkannt.

Selbstkritische Bestandsaufnahme

In der 19. Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag nach fachlichen Konsultationen mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma die Unabhängige Kommission Antiziganismus (UKA) eingesetzt. Die Kommission schloss ihre Arbeit mit einem umfassenden Bericht ab. Dieser zeichnet ein eindrückliches Bild des Antiziganismus und des Lebens von Sinti*zze und Rom*nja in Deutschland und ist zugleich eine selbstkritische Bestandsaufnahme der Verfolgung und ihrer Kontinuität.

Konkreten Handlungsanweisungen

Die Verabschiedung des interfraktionellen Antrags, gemeinsam mit den Ampelfraktionen, Union und dem Vertreter des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW), ist ein Meilenstein im Einsatz gegen Antiziganismus. Er soll dazu beitragen, dass dem in der Gesellschaft vorherrschenden Rassismus gegen Sinti*zze und Rom*nja, auf Bundes- und Landesebene etwas entgegengesetzt wird. Zudem würdigen wir im Antrag die bedeutende Arbeit der Bürger*innenrechts-Bewegung. Wir haben uns als Grüne Bundestagsfraktion intensiv und mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Entschließung des Bundestages einen konkreten Maßnahmenkatalog enthält.

Zu den wichtigsten Handlungsaufträgen an die Bundesregierung gehört die Unterstützung der ständigen Bund-Länder-Kommission Antiziganismus, da viele der Maßnahmen zur Überwindung von Antiziganismus in die Zuständigkeit der Länder fallen. Außerdem wollen wir eine Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti*zze und Rom*nja begangenen Unrechts in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR einrichten. Sie soll die Zeit nach 1945 bis in die Gegenwart aufarbeiten.

Darüber hinaus fordern wir einen Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der Vertreter*innen der nationalen Minderheit. Schließlich wollen wir die im Nationalsozialismus meist faktisch mit der Einziehung von deutschen Ausweispapieren erfolgten Ausbürgerungen von deutschen Sinti*zze und Rom*nja, die nach 1945 fortgeführt oder nur unter erschwerten Voraussetzungen revidiert wurden, als Unrecht anerkennen.

Weitere Dokumente

Handlungsempfehlungen der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA).

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (interfraktioneller Antrag).

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