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Beschleunigter Wohnungsbau: Gemeinwohl-Update statt Mogelpackung

  • Wir wollen Städte und Gemeinden, die lebenswert, gerecht und zukunftsfähig sind – mit bezahlbarem Wohnraum, grünen Quartieren und starken Kommunen.
  • Die Preise für neue Wohnung kennen nur eine Richtung – nach oben. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Ein Umzug kommt in Deutschland also teuer zu stehen. Der Gesetzentwurf ist eine Mogelpackung da keine Vorgaben für bezahlbaren Wohnungsbau enthalten sind. Es droht das teure Bauen auf der grünen Wiese.
  • Schnelleres Planen und Bauen ist dringend notwendig. Es braucht eine kluge Baupolitik, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Ziele mitdenkt. 

Deutschland steckt mitten in einer Wohnungs- und Baukrise. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, besonders für Familien, Auszubildende und Studierende. Mieten steigen, Wohnungen fehlen, und viele Kommunen verlieren Handlungsspielräume. Unser Ziel: ein Baugesetzbuch, das sozial, nachhaltig und gemeinwohlorientiert ist – statt einseitig auf Beschleunigung und Profite zu setzen. Dem Gesetz für beschleunigten Wohnungsbau ist bezahlbares Wohnen egal, denn es macht keine Vorgaben für soziale und gemeinnützige Wohnungen. Erlaubt ist alles, was schnell gebaut wird – und fette Gewinne für Investoren bringt. Der Bauturbo ist eine Mogelpackung und in Wahrheit ein Teuerturbo. Wir wollen ein Gemeinwohl-Update des Baugesetzbuches, das sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau im Bestand zur Priorität macht, Planungsrechte und demokratische Beteiligung schützt und Klimaziele stärkt.

Mogelpackung Bauturbo streichen

Der vermeintliche Wohnungsbau-Turbo ist eine Mogelpackung und verfehlt sein Ziel. Denn er schafft keine bezahlbaren Wohnungen, fördert Spekulation, schleift demokratische Beteiligungs- und Abwägungsprozesse, erhöht Planungsunsicherheit und treibt den Flächenverbrauch in die Höhe. Wir haben daher gefordert, diesen neuen Paragrafen zu streichen.

Vorfahrt für sozialen und gemeinwohlorientierten Wohnungsbau

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplänen dürfen nur gewährt werden, wenn mindestens 50 Prozent der Wohnungen sozial oder gemeinwohlorientiert sind und ein Baugebot besteht. Sonst fehlt die Garantie, dass wirklich bezahlbarer Wohnraum entsteht. Auch bei Abweichung vom Einfügegebot, dass ein neues Wohngebäude sich in die Umgebung einfügen muss, sollten die Erleichterung nur zulässig sein, wenn mindestens 50 Prozent soziale oder gemeinwohlorientierte Wohnungen entstehen und ein Baugebot gilt. 

Umbauturbo statt Flächenfraß 

Aufstockung, Umbau und Umnutzung könnten bis zu vier Millionen Wohnungen schaffen. Erleichterungen müssen diesen Ansatz fördern – angelehnt an die „Neue Umbaukultur“ aus dem Baukulturbericht 2022/23.

Kommunen stärken und demokratische Bürgerbeteiligung sichern

Demokratische Planung braucht Mitsprache – keine überhasteten Einzelentscheidungen. Daher wollen wir die Frist für kommunale Zustimmung auf sechs Monate verlängern. Denn die vorgesehenen drei Monate reichen weder für die Einbindung politischer Gremien noch für die ordentliche Prüfung von Klima-, Verkehrs- und Sozialfragen in der Stadtentwicklung. Die Zustimmung sollte nur unter städtebaulichen Auflagen erfolgenUns ist es wichtig Bürger*innen qualitätsvoll zu beteiligen – wie in der Maßnahme 3.17 des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum vorgesehen. Der Gesetzentwurf verschlechtert diese Beteiligung.

Umwandlungsschutz und Festlegung von angespannten Wohnungsmärkten entfristen

Da die Krise anhält, muss § 201a BauGB zur Bestimmung von angespannten Wohnungsmärkten dauerhaft gelten, um wirksame städtebauliche Instrumente wie Baugebote oder Vorkaufsrechte anwenden zu können. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen fördert soziale Entmischung. Kommunen brauchen den Genehmigungsvorbehalt nach § 250 BauGB dauerhaft, um dies zu verhindern.

Vorkaufsrechte stärken und ausweiten

Wir wollen das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten wieder herstellen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schränkt den Milieuschutz ein. Mit einer gesetzlichen Anpassung muss wollen wir verhindern, dass bewohnte, intakte Häuser trotzdem der Verdrängung ausgesetzt werden. Der Marktwert für ein Wohngebäude macht für viele Kommunen die Anwendung des Vorkaufsrechts zu teuer. Wir wollen das Ertragswertverfahren einführen, dass realistische Preise ermöglicht und so die Anwendung des Vorkaufsrechts erleichtern.

Zusätzlich wollen wir Vorkaufsrechte auf Wohneigentumsgemeinschaften und Erbbaurechte ausweiten und so die Umgehungen über WEG-Teilungen verhindern. Verkäufe ganzer Gebäude sollen wie Grundstücksverkäufe behandelt werden können. Mit Share Deals werden in riesigem Umfang zur Steuervermeidung durch Immobilienkonzerne genutzt. Wir wollen, dass Anteilskäufe nicht länger ein Schlupfloch sind, um kommunale Steuerung zu umgehen. Dies erreichen wir indem Vorkaufsrechte auch bei Share Deals ermöglichen und sie einem Immobilienkauf gleichstellen.

Faire Bodenpolitik – Spekulation mit Bauland bremsen

Planungsbedingte Wertsteigerungen dürfen nicht nur privaten Gewinn fördern. Wir wollen Kommunen stärker an Bodenwertsteigerungen beteiligen und sie so in die Lage versetzen mehr Flächen für sozialen Wohnungsbau zu kaufen und Vorkaufsrechte einzusetzen. Zusätzlich wollen wir, dass Gemeinden bei Baulandumlegungen zweckgebunden Flächen für sozialen Wohnungsbau erhalten können – für mehr Flächen ohne zusätzliche Kosten. Mit einem gemeinnützigen Bundesbodenfonds wollen wir Flächen für öffentliche Zwecke sichern und eine gemeinwohlorientierte Bodenbevorratung in Kommunen unterstützen.

Klimaanpassung, Flächensparsamkeit und Biodiversität stärken

Städte brauchen bessere Instrumente zur Klimaanpassung, mit denen sie leichter Flächen für Regenwassermanagement ausweisen, Hitzevorsorge und Begrünung umsetzen können. Alle Klimaschutzinstrumente sollten über ein Klimamaßnahmenanpassungsgebiet gebündelt und leicht anwendbar sein. Klimaanpassung und die Verbesserung der Biodiversität gehen Hand in Hand. Erleichterung bei Klimaanpassung unterstützen auch die Strategie für biologische Vielfalt 2030 und den Erhalt und die Stärkung von Naturflächen. Ergänzend wollen wir Flächensparsamkeit stärker verankern und so einen Anreiz setzen das Ziel der Bundesregierung den Flächenverbrauch bis 2030 auf 30 Hektar pro Tag und langfristig auf Netto-Null zu senken.

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