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Bessere Finanzierung für Fort- und Weiterbildung

  • Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist für den Bund eines der wichtigsten Instrumente um Aufstiegsfortbildungen von Handwerker*innen und Fachkräften zu fördern.
  • Das AFBG ermöglicht berufliche Weiterbildungen, individuelle Karrierewege, Nachqualifizierungen sowie Ausgründungen und Selbstständigkeit.
  • Der Bundestag beginnt jetzt mit den parlamentarischen Beratungen. Geplant sind finanzielle Verbesserungen.

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist für den Bund eines der wichtigsten Instrumente um Aufstiegsfortbildungen von Handwerker*innen und Fachkräften zu fördern und das Äquivalent der beruflichen Bildung zum BAföG für Studierende und Schüler*innen. Das AFBG ermöglicht berufliche Weiterbildungen, individuelle Karrierewege, Nachqualifizierungen sowie Ausgründungen und Selbstständigkeit. Im Gegensatz zum BAföG erfreut sich das AFBG seit Jahren wachsender Beliebtheit: 2022 wurden bereits 200.000 Person damit gefördert. Davon profitieren besonders Personen, die ansonsten nicht über die finanziellen und/oder betrieblichen Möglichkeiten einer Aufstiegsfortbildung verfügen.

Anhebung des Förderbeitrags für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Der nun im Bundestag erstmalig beratene Reformentwurf ist die fünfte Reform des AFBG. Er sieht bereits wichtige finanzielle Anpassungen vor: Eine Anhebung des Förderbeitrags für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren um 17 Prozent oder eine Verdoppelung der Förderbeitrags, der zum Erstellen eines Meisterstücks gewährt wird. Zudem soll der Kinderbetreuungszuschlag auf monatlich 160 Euro erhöht werden. Für das hauptsächlich vom Bund finanzierte AFBG investieren die Koalition damit auch in finanziell schwierigen Zeiten zusätzliche Mittel.

Als Grüne Fraktion setzen wir uns für weitere Verbesserungen ein, beispielsweise eine Öffnung der AFBG-Förderung für Teilzeitfortbildungen. Davon würden gerade viele Frauen oder andere Personen mit Care-Verpflichtungen profitieren, die ansonsten von Aufstiegsfortbildungen in Vollzeit Abstand nehmen. Ebenso setzen wir uns für eine rechtssichere Förderung von Fortbildungen auf einer Stufe des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) ein, was gerade für Umschulungen und Nachqualifikationen wichtig wäre. Davon profitieren etwa Arbeitnehmer*innen, die in Bereichen mit starken Umbrüchen arbeiten, also von Digitalisierung, industriellem Wandel oder Strukturwandel betroffen sind. Ihnen wollen wir mehr Weiterbildungen und Kompetenzen ermöglichen. Das Gesetz wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter beraten.

Gesetzentwurf

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

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