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Bildungspolitik: Verbesserungen für Ganztagsausbau
- 2026 tritt der Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung in Kraft. Der Bund unterstützt mit einem Investitionsprogramm die Länder und Kommunen beim Auf- und Ausbau der dafür notwendigen Plätze.
- Der Bund hat die Frist für das Programm um zwei Jahre bis 2029 verlängert – was wir begrüßen. Aber er muss seine Finanzhilfen an die hohen Preissteigerungen im Bausektor, bei Energie oder Personal anpassen.
- Wir fordern daher eine Erhöhung des Investitionsprogramms auf mindestens fünf Milliarden Euro, mehr Mittel für den Betrieb der Ganztagsplätze und gute Qualität in der Betreuung.
Die Einführung eines Rechtsanspruchs für Grundschulkinder auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung ist ein wichtiges politisches Zeichen und soll 2026 in Kraft treten. Der Bund muss daran unbedingt festhalten.
Ganztag ist zentral für gute Bildungs-, Familien- und Gleichstellungspolitik
Die Ganztagsschule ist ein wichtiges politisches Unterfangen für faire Bildungschancen: Ganztag bietet den Frei- und Kreativraum außerhalb des Unterrichts, um Kindern individuelle Lernhilfe zu ermöglichen, spielerische Bildungsangebote anzubieten sowie Talente und Neugier von Kindern zu fördern. Ob beim Aufbau eines Schulgartens, Kooperation mit dem lokalen Sportverein, dem Lernen einer Programmiersprache, Gründung einer Schüler*innen-Firma oder Bandprojekt: Ganztag bietet Kindern Angebote, die Bildung bereichern und vielfältiger gestalten. Gleichzeitig ist ein Rechtsanspruch auf Ganztag ein wichtiges Signal für Familien und die Gleichstellung. Eltern verlassen sich auf das Angebot und die Qualität einer guten Betreuung, um die Vereinbarkeit von Job und Care-Arbeit zu meistern; gerade Frauen, die einer Erwerbsarbeit nachkommen wollen, verlassen sich auf die Unterstützung durch die Ganztagsbetreuung.
Fristverlängerung des Investitionsprogramms richtig
2024 hatten die damalige Bundesbildungsministerin und die Grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus ein Investitionsprogramm zum Aufbau der notwendigen Plätze für den Rechtsanspruchs auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hat dies nun um zwei Jahre verlängert, auch weil die Situation im Bausektor, hohe Baustoffpreise und lange Genehmigungsprozesse zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen in den Kommunen führen. Wir begrüßen die Verlängerung, denn sie gibt den Schulen und Kommunen mehr benötigte Zeit.
Erhöhung der Mittel für den Ganztag gefordert
Eine reine Verlängerung des Investitionsprogramms ist zwar richtig aber nicht ausreichend. Daher stimmen wir dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, haben aber in einem Antrag mehr Ambitionen von der neuen Bundesregierung gefordert. Um die Einführung des Ganztags-Rechtsanspruchs zu einem echten Erfolg zu machen, fordern wir:
- dass sich die Bundesregierung klar und eindeutig hinter das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zum Schuljahr 2026/27 stellt;
- dass die steigenden Preise unter anderem für Bauen und Baustoffe im Investitionsprogramm abgebildet werden, ebenso wie Verteuerungen bis 2029. Wir fordern daher eine Erhöhung des Programmvolumens auf mindestens fünf Milliarden Euro, finanziert aus dem Sondervermögen Infrastruktur;
- die Finanzhilfen des Bundes für den Betrieb der Ganztagsplätze ab 2030 auf zwei Milliarden Euro pro Jahr zu erhöhen, auch um den steigenden Personal- oder Energiekosten Rechnung zu tragen;
- Bund und Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich 2023 auf Empfehlungen für mehr Qualität im Ganztag geeinigt. Im Sondervermögen Infrastruktur sollten nun auch Mittel für die Verbesserung von Qualität vorgehalten werden.
Der Bund muss den Ländern und Kommunen nicht nur angemessen viel Zeit sondern auch ausreichend finanzielle Unterstützung gewähren, damit der Rechtsanspruch für den Ganztag gelingen kann.
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2026 tritt der Rechtsanspruch für Ganztagsbetreuung in Grundschulen in Kraft. Wir begrüßen, dass die Koalition das dazu aufgelegte Investitionsprogramm um zwei Jahre verlängert. Das reicht jedoch nicht aus: Wir fordern finanzielle Verbesserungen.
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