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Diskriminierungsverbot wegen "sexueller Identität": Grundgesetz für alle

  • Der Bundesrat hat am 26. September beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes um das Merkmal „sexuelle Identität“ beim Bundestag einzubringen.
  • Zur Unterstützung dieser wichtigen Initiative des Bundesrates haben wir einen inhaltlich identischen Gesetzentwurf zur Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz in den Bundestag eingereicht.
  • Wir laden alle demokratischen Fraktionen ein, nun gemeinsam einen verbrieften Schutz vor Diskriminierung wegen der „sexuellen Identität“ im Grundgesetz zu verwirklichen. Queere Menschen warten darauf seit 76 Jahren!

Der Vorstoß des Bundesrates, initiiert von CDU-geführten Ländern, ist ein historischer Moment. Das spezielle Diskriminierungsverbot im Artikel 3 des Grundgesetzes wurde als Reaktion auf das nationalsozialistische Unrechtsregime geschaffen. Der NS-Staat hatte Rechtsgleichheit der Menschen ausschloss und seine Willkürherrschaft auf diese Ungleichbehandlung aufbaute, in Artikel 3 Absatz 3 GG aufgenommen. Deshalb hatte sich der Parlamentarische Rat 1948/49 dafür entschieden, neben dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot in Art. 3 Absatz 3 GG zu verankern, welche persönlichen Merkmale als Anknüpfungspunkt staatlicher Differenzierung ausscheiden: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Zwei der im nationalsozialistischen Deutschland systematisch verfolgten Personengruppen fehlten in dieser Aufzählung: Menschen mit Behinderung und Homosexuelle. 

Diskriminierungsverbot im Artikel 3 des Grundgesetzes um “sexuelle Identität” ergänzen

Das Merkmal der Behinderung wurde im Zuge der Überarbeitung des Grundgesetzes nach der Wiedervereinigung 1994 ergänzt. Initiativen, auch das Merkmal „sexuelle Identität“ zu ergänzen, fanden bislang nicht die notwendigen Zweidrittel-Mehrheiten.

Ein Dreivierteljahrhundert nach der Verabschiedung des Grundgesetzes muss darin endlich auch die letzte nicht berücksichtigte Verfolgtengruppe den ausdrücklichen Schutz unserer Verfassung bekommen. Deshalb unterstützen wir mit der Einbringung eines identischen Gesetzentwurfes den historischen Vorstoß des Bundesrates und laden alle demokratischen Fraktionen ein, gemeinsam einen verbrieften Schutz vor Diskriminierung wegen der „sexuellen Identität“ im Grundgesetz zu verwirklichen. Queere Menschen warten darauf seit 76 Jahren! Jetzt ist die Chance da.

Ergänzung ist angesichts grassierender queerfeindlicher Hetze und Gewalt dringend nötig

Zudem ist diese Ergänzung angesichts grassierender queerfeindlicher Hetze und Gewalt dringend nötig. Die Zahl der erfassten Hasskriminalität stieg laut dem Bundeskriminalamt im Jahr 2024 erneut. Und auch in diesem Jahr wurden CSD-Demonstrationen und queere Veranstaltungen aus der rechtsextremistischen Szene mit Gewalt bedroht. Wissenschaftliche Studien zeigen dazu, dass sich nach großen Verbesserungen in den letzten Jahren das gesellschaftliche Klima in Bezug auf queere Menschen neuerdings wieder verschlechtert. Die Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität in den Katalog der besonderen Diskriminierungsverbote hat daher keine bloße Symbolfunktion. Es handelt sich dabei sowohl um einen grundrechtlichen Schutz als auch um den Ausdruck einer objektiven Werteordnung, die Ausstrahlungswirkung erzeugt und eine Signalwirkung in die Gesellschaft hinein entfaltet.

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