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EU-Haushaltsmechanismus konsequent anwenden
- Wir begrüßen ausdrücklich die erstmalige Anwendung des EU-Haushaltsmechanismus bei Rechtsstaatsverstößen gegenüber der ungarischen Regierung. Der Schritt war aufgrund massiver, langjähriger Korruption lange überfällig.
- Für ein glaubwürdiges Verfahren muss der Haushaltsmechanismus jetzt sorgfältig angewendet werden. Einen voreiligen Abschluss des Verfahrens ohne ausreichende Nachweise der Wirksamkeit der ungarischen Abhilfemaßnahmen darf es nicht geben.
- Mit der Entschließung der Ampelkoalition im Bundestag unterstreichen wie unser Versprechen, alle Instrumente konsequenter und zeitnah zu nutzen und durchzusetzen. Wir bestärken die Bundesregierung, einen Beschluss im Rat herbeizuführen, sollte es Zweifel an der Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen gibt.
Meilenstein für eine wehrhafte EU nach innen
Mit der Einführung des Haushaltsmechanismus (sog. Konditionalitätsverordnung) hat die EU im Dezember 2020 einen Meilenstein gesetzt. Sie hat damit ihre Wehrhaftigkeit nach innen gestärkt. Seither gibt es ein Instrument zum Schutz des EU-Haushalts bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedstaaten. So können relevante EU-Gelder zielgerichtet eingefroren werden, wenn die ordnungsgemäße Verwaltung des EU-Haushalts oder die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigt werden.
Anwendung gegenüber Ungarn überfällig
Die EU-Kommission hat den Mechanismus im April 2022 erstmals gegenüber Ungarn in Gang gesetzt und im September 2022 dem Rat eine Beschlussvorlage zum Einfrieren von rund 7,5 Milliarden Euro zum Beschluss vorgelegt. Das war lange überfällig, denn seit Jahren breitet sich systematische Korruption im Land aus. Trotz zahlreicher, nachgewiesener Fälle hatte die ungarische Regierung bislang nichts unternommen. Im Gegenteil: Sie hat diese Entwicklung systematisch befördert, politisches Kapital daraus geschlagen und die rechtsstaatliche Kontrolle faktisch ausgehebelt.
Es gibt nachweislich Unregelmäßigkeiten insbesondere in öffentlichen Vergabeverfahren, einen hohen Anteil von Einzelausschreibungsverfahren und geringen Wettbewerb bei Vergabeverfahren, Probleme bei der Aufdeckung, Verhütung und Korrektur von Interessenkonflikten sowie mangelnde Bereitschaft der wirksamen Korruptionsverhütung.
Glaubwürdiges und transparentes Verfahren nötig
Der Haushaltsmechanismus trägt die Chance in sich, ein Umschwenken auszulösen. In letzter Sekunde hat die ungarische Regierung zwar Abhilfemaßnahmen angekündigt, angesichts des langjährigen systematischen Abbaus der Rechtsstaatlichkeit scheint eine umfassende und praktisch wirksame Korrektur äußerst fragwürdig.
Die Maßnahmen müssen effektiven Schutz für den EU-Haushalt in der Praxis entfalten, tatsächlich und dauerhaft, nicht nur auf dem Papier. Es ist jetzt besonders wichtig, dass bei der erstmaligen Anwendung des Haushaltsmechanismus die EU-Kommission und der Rat dem Anspruch an ein glaubwürdiges, transparentes und rechtsfestes Verfahren gerecht werden. Sie müssen sich bei der Anwendung eng an die gemeinsam beschlossene Verordnung und die Umsetzungsleitlinien halten. Die Anwendung jetzt setzt Maßstäbe für die Zukunft.
Versprechen aus dem Koalitionsvertrag
Mit der Entschließung der Ampelfraktionen im Bundestag unterstreichen wir unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das Haushaltsinstrument konsequenter und zeitnah zu nutzen und durchzusetzen. Wir unterstützen klar und deutlich das Bemühen der Bundesregierung für eine sorgfältige Prüfung und zielgerichtete Anwendung des Konditionalitätsmechanismus gegenüber der Regierung Ungarns. Keinesfalls darf die Kommission allein aufgrund der Ankündigung von Abhilfemaßnahmen durch die ungarische Regierung ohne ausreichende Nachweise über deren Wirksamkeit ihren Beschlussvorschlag gegenüber dem Rat zurückziehen. Die Bundesregierung soll sich im Zweifel für eine Abstimmung und Zustimmung einsetzen.
Mit dem Antrag machen die Abgeordneten von ihrem Recht auf Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Gebrauch. Grundlage der Vorlage ist der Vorschlag eines Durchführungsbeschlusses der Europäischen Kommission zur Aussetzung von EU-Mitteln gegenüber Ungarn.
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