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EU-Lieferkettengesetz: Globale Verantwortung mit Lieferkettenrichtlinie stärken

  • Das EU-Lieferkettengesetz verhindert, dass Produkte auf Basis von Kinder- und Zwangsarbeit, Ausbeutung oder Umweltzerstörung hergestellt werden.
  • Mit der Richtlinie gehen langfristige Nachhaltigkeit und fairer Wettbewerb Hand in Hand. Das ist ein echter Wettbewerbsvorteil der EU, den wir nutzen müssen.
  • Eine Absenkung der Nachhaltigkeitsstandards steht im Widerspruch zum Ziel, die Richtlinie als Beitrag zur geopolitisch erforderlichen strategischen Resilienz Europas anzuerkennen.

Der Antrag der Grünen Bundestagsfraktion „Globale Verantwortung mit EU-Lieferkettenrichtlinie stärken – Schutzstandards hochhalten, Bürokratieabbau vorantreiben“ untermauert die Notwendigkeit eines starken Europäischen Lieferkettengesetzes. Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sind richtig, weil sie Arbeitnehmer*innenrechte schützen, Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen verhindern und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im EU-Binnenmarkt schaffen. 

 

Nachhaltige Lieferketten sind heute strategische Standortpolitik. Der Antrag stärkt Europas Wettbewerbsfähigkeit, schützt vor geopolitischen Risiken und macht verantwortungsbewusste Unternehmen zu Gewinnern der Transformation.
Sandra Detzer, Wirtschaftspolitische Sprecherin

Um die für Unternehmen notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist ein lückenloser und unbürokratischer Übergang vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zur europäischen Richtlinie zwingend notwendig. Darauf haben sich viele Unternehmen verlassen, die sich bereits vorausschauend auf den Weg hin zu mehr Fairness in den Lieferketten gemacht haben. Denn eine sozial-ökologische und resiliente Marktwirtschaft braucht fairen Wettbewerb und bringt Vorteile für die Wertschöpfung von morgen mit sich.

Die Menschen in Deutschland wollen keine Kinderarbeit in ihrer Schokolade und keine Zwangsarbeit in ihren T-Shirts - mit seinem Frontalangriff auf die EU-Lieferkettenrichtlinie stellt Friedrich Merz Profite über Menschenrechte.
Ricarda Lang, Berichterstatterin für Arbeitsrecht

Mit seinem Vorstoß, die Richtline ganz abschaffen zu wollen, fällt Bundeskanzler Merz nicht nur der EU-Kommission und den vielen verantwortungsbewussten Unternehmen in den Rücken, sondern widerspricht auch der Positionierung seiner eigenen Koalition. Bereits die im laufenden europäischen Omnibus-Verfahren – in welchem eine Vielzahl an Nachhaltigkeits-Gesetzen „vereinfacht“ werden sollen – vorgesehene Entkernung von Schutzstandards, hätte weitreichende negative Folgen. Neben der bereits verzögerten Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie, würde die vorgesehene Abschaffung der gesamteuropäisch einheitlichen zivilrechtlichen Haftung exemplarisch einen Flickenteppich an Haftungsnormen hinterlassen.

Für uns Grüne im Bundestag steht fest: gut gemachter Bürokratieabbau heißt nicht Deregulierung, sondern Vereinfachung bei Erhalt des Schutzniveaus – ohne Aushöhlung von menschen-, arbeits- und umweltrechtlichen Standards führen („Simplification not Deregulation“). Grundsätzlich muss das globale Wirtschafts- und Handelssystem gerechter werden und interne Kosten dürfen nicht mehr unbegrenzt auf Kosten von Menschen und Natur externalisiert werden – auch mit Blick auf die internationale Glaubwürdigkeit der EU. Deshalb ist es wichtig, dass die europäische Richtline konsequent umgesetzt und als Beitrag zur wirtschaftlich und geopolitisch notwendigen strategischen Resilienz Europas weitergeführt und nicht kurzfristigen Interessen geopfert wird. Lieferkettentransparenz schützt Menschen vor Ausbeutung, schont natürliche Ressourcen und verringert operative und politische Risiken in Lieferketten.

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