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Frauen in Führungspositionen

  • In keinem der europäischen Mitgliedsländer sind Frauen und Männer gleichberechtigt in Führungspositionen repräsentiert.
  • Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben jetzt verbindliche Standards für Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen börsenorientierter Unternehmen vereinbart.
  • Das ist ein echter Erfolg der Ampelregierung, denn zehn Jahre lang war die Umsetzung der Richtlinie von der Vorgängerregierung blockiert worden.

Der Weg zur paritätischen Machtverteilung in Führungsgremien ist noch weit: In keinem der europäischen Mitgliedsländer sind Frauen und Männer gleichermaßen in Führungspositionen repräsentiert. Das zeigt, dass die Richtlinie (leider) nichts an ihrer Gültigkeit verloren hat und der Handlungsbedarf immer noch hoch ist.

Mit der Richtlinie soll der Frauenanteil in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften in der EU wesentlich erhöht werden. Ziel ist es, 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten oder 33 Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen. In Deutschland gelten durch das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) bereits umfangreiche Maßnahmen. Als Ampelregierung denken wir Geschlechtergerechtigkeit europäisch und lassen die lange Blockade früherer Bundesregierungen hinter uns. Mit der für die Mehrheit entscheidenden Zustimmung Deutschlands im Rat zur Führungspositionen-Richtlinie bekennen wir uns zu Chancengleichheit als gemeinsamem europäischen Wert.

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