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Geschäftsordnung Bundestag: Wir wollen das Parlament modern und bürgernah!

  • Wir fordern eine moderne, bürgernahe und die Demokratie engagiert verteidigende Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages.
  • Der vorgelegte Antrag der Koalition zur „Neufassung“ der Geschäftsordnung (Bundestags-Drucksache 21/1538) lässt echte Reformen missen. Es fehlen weitere Transparenzvorschriften, die Stärkung des Petitionswesens oder die längst überfällige Fassung in geschlechtergerechter Sprache.
  • Der Antrag der Koalition enthält Anpassungen an die Parlamentarische Praxis und Verschärfungen des parlamentarischen Ordnungsrechts. Doch um der Verrohung der Debattenkultur wirklich entgegenzuwirken, fehlen klare Kriterien für die Debatte im Plenum.

Obwohl der Bundestag zu Beginn jeder Wahlperiode über seine Geschäftsordnung beschließt, beruht die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages im Wesentlichen auf ihrer am 1. Oktober 1980 in Kraft getretenen Reform. In wesentlichen Teilen entsprechen die vor über 40 Jahren eingeführten Regelungen der Geschäftsordnung des Bundestages nicht mehr den Anforderungen der parlamentarischen Praxis, zum Teil werden diese nicht angewandt oder sind unklar gefasst. Es ist deshalb an der Zeit, die Geschäftsordnung anhand der heutigen parlamentarischen Erfordernisse umfassend zu reformieren und zu modernisieren.

Modernes Parlament

Modern bedeutet für unsere Fraktion, dass auch nationalen Minderheiten im Parlament ausreichend Gehör verschafft wird. Als nationale Minderheiten gelten die deutschen Sinti und Roma, die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe sowie das sorbische Volk. Wir fordern, dass Abgeordnete von Parteien nationaler Minderheiten weitergehende Mitwirkungsrechte erhalten, beschränkt auf Themen, die die Belange der Minderheit berühren. Sie sollen weitere Rechte im Ausschuss erhalten, Entschließungsanträge im Plenum stellen und zwei Kleine Anfragen im Kalenderjahr einreichen können.

Wir fordern außerdem die geschlechtergerechte Fassung der Geschäftsordnung. Modern heißt auch die Gleichberechtigung voranzutreiben, wozu eine geschlechtergerechte Sprache gehört. Auch in der 21. Wahlperiode wird das Amt der Bundestagspräsidentin wieder von einer Frau bekleidet. Das sollte sich auch in der Geschäftsordnung widerspiegeln, die nur einen Präsidenten kennt.

Bürgernahe und transparente Debatten

Daneben fordern wir transparentere und interessantere Debatten im Parlament. Ausschüsse sollen grundsätzlich öffentlich tagen, damit die Bürger*innen die Fachdebatten im Ausschuss mitverfolgen und Entscheidungen nachvollziehen können. Aktuell tagen lediglich zwei Ausschüsse regelmäßig öffentlich. Weiterhin fordern wir, dass Petitionen an den Bundestag, die in kurzer Zeit über 100.000 Unterzeichnungen erhalten, im Plenum noch während des Verfahrens im Ausschuss debattiert werden können. Damit schaffen wir mehr Sichtbarkeit für Bürger*innenanliegen und stärken damit das in der Verfassung verankerte Petitionsrecht insgesamt.

 

Resilientes Parlament

Unser Parlament ist funktionsfähig und hält Demokratiefeindlichkeit stand. Dennoch gibt es punktuellen Reformbedarf, um die Resilienz des Parlaments zu steigern. Insbesondere die Zunahme an Störungen im Parlament erfordern eine Anpassung des parlamentarischen Ordnungsrechts als Ausdruck der Parlamentsautonomie. In der letzten Wahlperiode gab über 100 Ordnungsrufe. Wenn Ausschusssitzungen blockiert werden, wenn im Plenum Schmähungen oder rassistische Beleidigungen gerufen werden, dann müssen wir dafür sorgen, dass die parlamentarische Ordnung und die Würde des Deutschen Bundestages verteidigt werden.

Doch um der Verrohung der Debattenkultur im Parlament wirklich entgegenzuwirken, fehlen im Antrag der Koalition klare Kriterien für die Debatte. Nach unserer Überzeugung sind die Grenzen des Sagbaren durch das Strafrecht (Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung etc.) sowie durch die Kriterien des Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes markiert. Diese Grenzen sind verfassungsrechtlich angelegt und müssen klarstellend in die Geschäftsordnung aufgenommen werden: Wenn in Debatten- und sonstige Beiträgen im Plenum beleidigende, diskriminierende, rassistische oder sexistische Wortwahl verwendet wird, dann genießen diese nicht mehr den Schutz der parlamentarischen Redefreiheit!

Die Koalitionsfraktionen werben um die Zustimmung der demokratischen Fraktionen im Bundestag. Hierfür erwarten wir, dass Änderungsanregungen der demokratischen Opposition im Antrag aufgenommen und nicht länger blockiert werden. Wir bringen hierfür einen Änderungsantrag im Ausschuss ein.

 

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