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Grüne Bundestagfraktion verteidigt Erbschaftssteuer
- Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ein wichtiges Instrument, mit dem eine zu starke Spaltung zwischen Arm und Reich gemindert werden soll. Sie soll verhindern, dass mehr die Herkunft als die eigene Leistung darüber entscheidet, wie vermögend jemand ist.
- Die Bayerische Staatsregierung unter Markus Söder (CSU) hat einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, der die bundesweite Erhebung der Erbschaftssteuer gefährdet.
- Die Grüne Bundestagsfraktion beteiligt sich, vertreten durch Prof. Meinel, am Verfahren mit einer eigenen Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht.
Gerechte Verteilung von Wohlstand
Die Schere zwischen Arm und Reich wird immer größer. Schon jetzt entscheidet viel zu häufig die Herkunft (mehr als eigene Leistung) über das Vermögen. Reichtum sammelt sich zunehmend in den Händen weniger super-reicher Familien. Dem soll die Erbschafts- und Schenkungssteuer entgegenwirken. So haben es 2014 auch schon die Bundesverfassungsrichter*innen Baer, Gaier und Masing gesehen:
„Die Erbschaftsteuer dient (…) nicht nur der Erzielung von Steuereinnahmen, sondern ist zugleich ein Instrument des Sozialstaats, um zu verhindern, dass Reichtum in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst.“
Sondervotum im Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12, Rn. 3, abrufbar hier
Von der Abschaffung oder weiteren Schwächung der Erbschaftssteuer, wie sie die Bayerische Staatsregierung anstrebt, profitieren diejenigen, die sehr große Vermögen ohne eigene Leistung vererbt bekommen. Geschichten, die vom Erhalt von „Omas Häuschen“ erzählen, verschleiern diese Wahrheit. Sie verkennen, dass es genau dafür bereits umfangreiche Schutzregelungen im Steuerrecht gibt.
Schutz der bundesstaatlichen Solidarität – kein Unterbietungswettbewerb zwischen den Ländern
Auch die Solidarität im Bundesstaat versucht die Bayerische Staatsregierung mit ihrem Antrag aufzukündigen. Es droht ein Unterbietungswettbewerb, der reiche Menschen mit ihren Erbschaften ins eigene Land locken soll. Relativ arme Bundesländer könnten hier vermutlich nicht mithalten – sie sind auf das Einkommen angewiesen und müssten die Steuersätze für verbleibende Personen vielleicht sogar anheben. Ein Steuerwettbewerb zu Lasten der Landeshaushalte von ärmeren Bundesländern würde folgen. Menschen, die nicht mal eben ins neue „Steuerparadies Bayern“ ziehen könnten, würden voraussichtlich sogar stärker belastet. Diese „Bayern-first“-Politik steht im klaren Widerspruch zur Solidarität zwischen den Bundesländern.
Was tun wir?
Die Grüne Bundestagsfraktion hat sich deswegen entschieden, die gesellschaftliche und bundesstaatliche Solidarität in diesem Verfahren mit einer eigenen Stellungnahme zu verteidigen. Wir werden dabei von dem renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Meinel von der Universität Göttingen vertreten.
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