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Klimaschutzverträge starten durch

  • Seit dem 12. März können sich Unternehmen auf sogenannte Klimaschutzverträge bewerben. Die erste Gebotsrunde geht über eine Höhe von 4 Milliarden Euro. Bei den Klimaschutzverträgen übernimmt der Staat Kosten der Differenz zwischen fossiler und grüner Produktion. Wenn Firmen in klimafreundlichen Umbau investieren, bleiben sie nicht auf den Mehrkosten sitzen und sind weiter konkurrenzfähig.
  • Wenn sich künftig das Verhältnis umkehrt und die Unternehmen nennenswerte Gewinne erzielen, zahlen sie dem Staat die Investition wieder zurück. Die Ausschreibung funktioniert per Auktion: Den Zuschlag erhalten die Unternehmen, die am wenigsten Geld für die Einsparung einer Tonne CO2 benötigen.
  • Mit den Klimaschutzverträgen stellen wir sicher, dass die Transformation in eine klimafreundliche Produktion in den Unternehmen gelingt. Wir sichern Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit und schützen das Klima: Allein die geförderten Anlagen aus der ersten Gebotsrunde werden mehrere Millionen Tonnen CO2 einsparen.

Mit den Klimaschutzverträgen bringen wir ein modernes, schnelles und bürokratiearmes Förderinstrument auf den Weg, das Unternehmen effizient unterstützt und im besten Fall dem Staat seine Investitionen zurückgibt. So wird gleichzeitig vermieden, dass der Staat weiter fördert, wenn dies nicht mehr notwendig ist. Weitere Gebotsverfahren in dieser Legislaturperiode folgen, eins dieses und zwei nächstes Jahr. Die zweite Förderrunde startet voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2024.

Produktion auf Klimaschutz umstellen

Durch Klimaschutzverträge werden innovative und klimafreundliche Produktionsverfahren in den energieintensiven Industriebranchen, zum Beispiel in der Papier-, Glas-, Stahl- und Chemieindustrie, gefördert. Dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren noch nicht konkurrenzfähig sind, werden die Mehrkosten im Vergleich zu den aktuellen Verfahren über eine Laufzeit von 15 Jahren ausgeglichen.
Das Instrument spart enorme Mengen an CO2 und anderen klimaschädlichen Treibhausgasen. Durch die Klimaschutzverträge können bis zum Jahr 2045 Emissionen in Höhe von rund 350 Millionen Tonnen CO2 vermieden werden. Dies entspricht THG-Reduktionen von bis zu 20 Megatonnen im Jahr, also etwas über einem Drittel des Sektorziels für die Industrie für das Jahr 2030.

Anreize für die Transformation in Deutschland und Europa

Dank der Klimaschutzverträge wird nun endlich auch die dringend notwendige Markttransformation angestoßen: Das Instrument setzt einen Anreiz, die erforderlichen neuen Technologien zur Dekarbonisierung der Industrie und dafür notwendige Infrastrukturen jetzt in Deutschland zu entwickeln und zu bauen, etwa Produktionsanlagen und Pipelines für grünen Wasserstoff. So entsteht auch das Know-how bei der Finanzierung, beim Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte). Klimaschutzverträge sichern die Stärke unseres Industrie- und Innovationsstandorts Deutschland.

Deutschland als Vorreiter

Deutschland ist der erste EU-Mitgliedstaat, der eine Förderung durch Klimaschutzverträge an den Start bringt und nimmt damit eine internationale Vorreiterrolle ein. Zahlreiche Staaten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union wollen in nächster Zeit vergleichbare Förderinstrumente auflegen.

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