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Mehr Geld für Menschen mit niedrigen Löhnen
- Wir sorgen dafür, dass sechs Millionen Menschen mit niedrigsten Löhnen mehr verdienen. Das betrifft überproportional viele Frauen, Menschen im Dienstleistungssektor und in strukturschwachen Regionen.
- Der Mindestlohn war bisher selbst für Vollzeitbeschäftigte kaum ausreichend, um ohne Aufstockung davon leben oder hinreichend abgesichert zu sein. Hohe Sozialabgaben sind für Menschen mit niedrigen Einkommen zudem eine größere Herausforderung als Einkommenssteuern.
- Als Ampelkoalition haben wir den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde erhöht. Zudem reduzieren wir die Sozialabgaben. Ein Einkommen von monatlich bis zu 520 Euro gilt als geringfügig. Die Sozialabgaben für Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 520 Euro und 1.600 Euro (2.000 ab 1.1.2023) werden abgesenkt, so dass sich jeder Euro mehr auch wirklich lohnt.
Gut, dass es den Mindestlohn gibt. Auch gut, dass er in den letzten Jahren gestiegen ist. Trotzdem lag er bisher immer noch in einer Höhe, die es selbst für Vollzeitbeschäftigte kaum möglich machte, davon gut zu leben.
Zum Mindestlohn arbeiten viele Menschen im Gastgewerbe: Küchenhelfer, Kellner oder Köchinnen, auch Friseurinnen und Floristen sind überproportional betroffen. Reinigungskräfte, Verkäuferinnen und Callcenteragenten… Sie alle müssen oft mit dem Mindestlohn über die Runden kommen und werden jetzt entlastet.
Das ist dringend nötig, zumal die Nettoeinkommen auch für Menschen mit niedrigen Löhnen noch einmal deutlich niedriger liegen: Das hat in diesem Fall vor allem mit den Sozialabgaben zu tun. Diese führen auch dazu, dass sich ein Übergang aus einem Minijob in sozialversicherte Beschäftigung für viele Personen finanziell nicht lohnt. Dieser Zustand ist weder sozial noch ökonomisch nachhaltig.
Höherer Mindestlohn und höhere Obergrenze
Deshalb haben wir als Ampelkoalition den Mindestlohn in einem einmaligen Schritt zum 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde angehoben. Die dann folgende Weiterentwicklung wird wieder dem bewährten Verfahren der Mindestlohnkommission überlassen. Zudem erhöhen wir die Minijobgrenze auf 520 Euro und sorgen dafür, dass Niedrigverdiener mehr von ihrem Bruttolohn behalten können und trotzdem vollumfänglich abgesichert sind.
Konkret bedeutet dies, dass in einem Umfang von 10 Stunden pro Woche geringfügige Arbeit möglich bleibt. In der sogenannten Übergangsphase der Midijobs mit Einkommen zwischen 520 und 1.600 Euro wird der Sozialversicherungstarif gesenkt und gestreckt, so dass sich jede zusätzliche Arbeitsstunde jetzt auch finanziell lohnt. Im Rahmen des Entlastungspaket haben wir uns als Ampelkoalition darauf verständigt, zum 1. Januar 2023 die Höchstgrenze der Midijobs weiter anzuheben - auf monatlich 2.000 Euro. Dadurch werden Geringverdienende um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, da sie weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen müssen.
Verbesserungen für Millionen Menschen
So sorgen wir dafür, dass viele Millionen Geringverdienende mehr in der Tasche haben, zum einen durch einen höheren Stundenlohn, zum anderen durch niedrigere Sozialbeiträge. Die damit einhergehende Ausweitung der Minijobs war für uns als grüne Bundestagsfraktion nur akzeptabel mit einer signifikanten Erhöhung des Mindestlohnes und der gleichzeitigen Beseitigung der Sprungstelle bei den Sozialabgaben.
Das wird vielen bisherigen Minijobbern ermöglichen, in sozialversicherte Beschäftigung zu wechseln. Als Ampelkoalition verbessern wir damit die Situation von Millionen Frauen und Männern. Die Auswirkungen dieser Reform, insbesondere mit Blick auf die Frauenerwerbstätigkeit und soziale Absicherung, werden wir bis Ende der Wahlperiode evaluieren.
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