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Mehr Kompetenzen für Pflegefachkräfte

  • Wir wollen, dass Pflegefachkräfte ihre Kompetenzen besser im Versorgungsalltag einsetzen können als bisher.
  • Das gibt dem Beruf den Stellenwert, den er verdient, verbessert die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten und kommt den Menschen zu Gute.
  • Das Gesetz der Bundesregierung verleiht den Pflegefachkräften jedoch zu wenig Befugnisse und springt zu kurz.

Etwa 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen leben in Deutschland (Stand Dezember 2023). und die Tendenz ist stark steigend. Anfang 2024 hat das Statistische Bundesamt berechnet, dass bis 2049 zwischen bis zu 690.000 Pflegekräfte fehlen könnten. In anderen Gesundheitsberufen stehen die Vorzeichen ebenfalls auf Mangel. 

Diese Zahlen verdeutlichen, welche Herausforderungen vor uns als Gesellschaft liegen, um auch in Zukunft eine gute gesundheitliche und pflegerische Versorgung sicherzustellen. Das wird nicht gelingen, wenn die Potenziale des Pflegeberufs sich nicht entfalten können. Pflegefachpersonen verfügen über spezifische Kenntnisse und Erfahrungen, um die Selbstständigkeit der ihnen anvertrauten Menschen zu erhalten, um kranke und pflegebedürftige Menschen zu versorgen und um Angehörige zu unterstützen und zu begleiten. Da ist es nicht nur für die Pflegekräfte frustrierend, wenn sie im Vergleich zu vielen anderen Ländern in Deutschland wenig Befugnisse und Aufstiegsmöglichkeiten haben. Auch für uns als Gesellschaft ist es eine vertane Chance, wenn die verschiedenen Gesundheitsberufe nicht auf Augenhöhe zusammenarbeiten und sich gut ergänzen.

Ziel: Ärztliche Behandlungen eigenverantwortlich durchführen

Deswegen hat das rot-grüne Bundeskabinett im Dezember 2024 den Entwurf für ein Pflegekompetenzgesetz beschlossen. Es hatte zum Ziel, dass entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen bestimmte, bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Leistungen in der Versorgung eigenverantwortlich erbringen dürfen. 

Leider war die Union nicht bereit, das Gesetz mit uns vor den Neuwahlen im Frühjahr 2025 abzuschließen und die notwendigen parlamentarischen Mehrheiten dafür zu bilden. Dadurch sind wertvolle Monate verloren gegangen, in denen die Verbesserungen für den Pflegeberuf nicht angegangen werden konnten. Im Sommer 2025 hat die schwarz-rote Regierung selbst einen Entwurf für das Gesetz unter dem neuen Namen „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ vorgelegt, dessen Beratung im Bundestag nun abgeschlossen ist. 

Gesetz der schwarz-roten Koalition enttäuscht

Das Schlagwort „Entbürokratisierung“ wurde zwar im Titel ergänzt, neue Inhalte dazu sind aber kaum erkennbar. Pflegefachpersonen erhalten immer noch zu wenige Kompetenzen, insbesondere in Notfallsituationen. Hier müssen sie stärker eigenverantwortlich handeln können, auch um die Patientensicherheit zu gewährleisten. Außerdem werden eigenverantwortliche Leistungen durch Pflege nicht angemessen finanziert. So werden sie in der Praxis kaum Verbreitung finden. Zu all diesen Punkten haben wir konkrete Verbesserungsvorschläge in das Beratungsverfahren eingebracht, die von der Koalition jedoch nicht aufgenommen wurden. Deswegen haben wir uns zu diesem wichtigen Gesetz enthalten. 

Kurzfristig hat die schwarz-rote Koalition noch Änderungsanträge in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, um die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Insbesondere bei der Krankenhausfinanzierung sollen 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Dabei handelt sich um kurzfristige Schnellschüsse, die nachhaltige Reformen keinesfalls ersetzen können. Zudem stehen die Einsparungen im Widerspruch zu den Zuschüssen in Höhe von vier Milliarden Euro, die die Koalition vor wenigen Wochen für Krankenhäuser auf den Weg gebracht hat. Das zeigt die Orientierungslosigkeit dieser Politik.       

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