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Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

  • Wohnen ist ein Menschenrecht und ein existentielles Bedürfnis eines jeden Einzelnen. Jede*r muss Zugang zu einer bezahlbaren Wohnung haben und Unterstützung erhalten, wenn dem nicht so ist.
  • Die Bundesregierung hat nun zum ersten Mal mit Verbänden, Ländern und Kommunen gemeinsam einen nationalen Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 erarbeitet.
  • Der nationale Aktionsplan ist ein Startschuss zur Vermeidung und Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Weitere Maßnahmen müssen bald folgen.

In Deutschland haben mindestens 372.000 Menschen keine Wohnung. Sie übernachten bei Bekannten auf der Couch, schlafen in Notunterkünften oder leben auf der Straße. Dabei ist eine eigene Wohnung die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben: Sie bietet Schutz vor Wind und Wetter. In ihr kann geduscht, Wäsche gewaschen und Essen gekocht werden. Und sie ist Voraussetzung für das Teilhaben an unserer Gesellschaft. Daher stellt Wohnungslosigkeit eine extreme Form von Armut dar. Für uns ist klar: Wohnen ist ein Menschenrecht. Die Überwindung von Wohnungslosigkeit hat für uns deshalb oberste Priorität.

Wir unterstützen Menschen in Wohnungsnotfällen

Ein Grund für die steigende Zahl an wohnungslosen Menschen ist der Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Die staatliche Wohnraumvorsorge ist darum ein wichtiger Baustein zur Überwindung von Wohnungslosigkeit. Hierzu gehört einerseits die soziale Wohnraumförderung, mit der die Länder den Bau von Sozialwohnungen fördern können. Andererseits unterstützt der Staat mit dem Wohngeld und den Kosten der Unterkunft diejenigen Menschen bei den Wohnkosten, die sich ihre Wohnung aktuell nicht leisten können. Auch Prävention ist wichtig: Wer bereits eine Wohnung hat, sollte diese nicht verlieren müssen. Darum haben wir in Deutschland ein soziales Mietrecht, mit einem starken Kündigungsschutz. Menschen, die ihre Wohnung verloren haben, erhalten übergangsweise eine ordnungsrechtliche Unterbringung in einer Notunterkunft. Um wieder eine Wohnung zu erhalten, unterstützt die Wohnungslosenhilfe diese Menschen bei der Suche nach einer neuen Wohnung, beispielsweise mit dem Housing-First-Konzept. Sozialarbeiter*innen sind hierbei wichtige Ansprechpartner*innen und bieten Unterstützung an in dieser schwierigen Lebenslage.

Die erste nationale Strategie gegen Wohnungslosigkeit

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde zum ersten Mal ein Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAPW) erstellt. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit enthält eine gemeinsame Strategie von Bund, Ländern, Kommunen sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren, um Wohnungslosigkeit in Deutschland zu überwinden. Ziel des Aktionsplans ist es, dass jede wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Person bis spätestens 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhält, welches ihr ermöglicht, die Wohnung als Basis für ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu nutzen. Zentral hierfür sind aufeinander abgestimmte Leitlinien und erste Impulsmaßnahmen zur Erhöhung des bezahlbaren Wohnungsangebots, zur Stärkung der Prävention sowie zur Unterstützung der Arbeit der Wohnungsnotfallhilfe. Zusätzlich setzt die Gründung des Nationalen Forum gegen Wohnungslosigkeit den Rahmen für die weitere Zusammenarbeit.

Wir wollen das Menschenrecht auf Wohnen einlösen

Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit ist ein Startschuss. Die beschriebenen Maßnahmen müssen über die kommenden Jahre hinaus weiterentwickelt und erweitert werden. Um das gemeinsame Ziel zu erreichen, müssen alle bisher beteiligten Akteure weiter konsequent an einem Strang ziehen. Die Ursachen für Wohnungslosigkeit sind komplex und regional unterschiedlich. Die Antworten hierauf sind es ebenfalls. Ganz grundsätzlich befürworten wir Grünen eine flächendeckende Implementierung von Housing-First-Projekten, überall dort, wo das gewünscht und gebraucht wird. In unserem Verständnis ist der Staat ein Helfender, der auf Augenhöhe mit den Menschen interagiert. Wohnen ist ein Menschenrecht. Im Detail gilt es, dieses Verständnis in langfristig wirksame Maßnahmen zu gießen, sei es im Bereich der Prävention sowie der Bekämpfung bereits bestehender Wohnungs- und Obdachlosigkeit.

Nationaler Aktionsplan - Gemeinsam für ein Zuhause

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