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Nicht ins Gefängnis für Fahren ohne Fahrschein
- Wir wollen Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafgesetzbuch streichen.
- Haftstrafen für Fahren ohne Fahrschein sind diskriminierend und sozial ungerecht, belasten die Justiz und verursachen hohe Kosten.
- Mit der Streichung wird das Strafrecht gerechter.
Wer ohne Ticket Bus oder Bahn nutzt, muss ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen. Dieses erhöhte Entgelt setzen die Verkehrsbetriebe fest und es reicht als Strafe aus.
Es ist nicht nur überflüssig, sondern falsch, dass Fahren ohne Fahrschein zugleich auch eine Straftat ist. Denn wenn Menschen wegen Fahren ohne Fahrschein im Gefängnis landen, ist das zu hart und sozial ungerecht.
Eine Haft hat vielfältige drastisch negative Folgen für die Betroffenen. Demgegenüber gibt es beim Fahren ohne Fahrschein keinen Schaden, der nicht schon durch das erhöhte Beförderungsentgelt ausgeglichen wird.
Die Strafbarkeit für Fahren ohne Fahrschein ist auch sozial ungerecht, denn Gerichte verhängen für Fahren ohne Fahrschein in aller Regel nur eine Geldstrafe. Nur wer diese nicht zahlt, kommt in Haft. In Haft kommen also nur Menschen, die arm sind, und keine Strukturen finden, die ihnen helfen.
Die Folge ist eine erhebliche Belastung des Strafvollzugs, ohne dass die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafen wirksam zur Kriminalitätsvermeidung oder zur Lösung der zugrunde liegenden sozialen Problematik beiträgt. Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, entlastet daher auch die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden. Das ist sinnvoll, da deren Ressourcen für andere Verfahren benötigt werden. So wird das Strafrecht gerechter.
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