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Pflegefachassistenzgesetz: Ausbildung in der Pflege

  • Pflege ist ein wichtiger Beruf für unsere Gesellschaft. Wir brauchen nicht nur Pflegekräfte auf allen Qualifikationsstufen, sondern auch eine gute Durchlässigkeit für Ausbildungswege.
  • Wir wollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich Menschen in der Pflege gut qualifizieren können: von der Assistenzkraft bis zum Masterabschluss.
  • Dafür ist es wichtig, die verschiedenen Ausbildungen zur Pflegefachassistenz in den Bundesländern zu vereinheitlichen und attraktiver zu machen.

Pflegefachassistentinnen und -assistenten sind ein wichtiger Bestandteil der Personalteams in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten. Sie arbeiten mit ausgebildeten Pflegefachpersonen eng zusammen und unterstützen diese: Sie waschen und begleiten pflegebedürftige Menschen, helfen ihnen beim Essen, Trinken, Anziehen und dokumentieren den gesundheitlichen Zustand.

Bedarf an Assistenzkräften steigt

Pflegefachassistentinnen und -assistenten leisten nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag in der heutigen Versorgung. Nach Berechnungen des Forschungszentrums SOCIUM wird der Bedarf nach ausgebildeten Assistenzkräften künftig sogar stärker steigen als der nach Fachkräften, wenn das Verfahren zur einheitlichen Personalbemessung und -ausstattung in den Einrichtungen der Langzeitpflege (PeBeM) weiter umgesetzt wird. Nach diesem Verfahren können seit Juli 2023 mehr Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen beschäftigt und finanziert werden, um für eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu sorgen.

Bisher gibt es in den Bundesländern jedoch 27 verschiedene Ausbildungen zur Pflegefachassistenz mit unterschiedlichen Inhalten und Standards. Oftmals erhalten die Auszubildenden keine geregelte Vergütung. Ziehen sie in ein anderes Bundesland um, ist die Anerkennung ihrer Qualifikation nicht gesichert. Das sind keine guten Voraussetzungen, um genügend Menschen für die Pflegefachassistenz zu gewinnen. 

Für Vergleichbarkeit und Qualität: eine einheitliche Ausbildung

Wir Grüne im Bundestag wollten das als Teil der Ampel-Regierung ändern. Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz hatte das damalige Kabinett unter Federführung des Bundesfamilienministeriums im September 2024 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz zu schaffen. Ziel war es, für Vergleichbarkeit zu sorgen, eine einheitliche Qualität der Ausbildung zu sichern und es den Auszubildenden zu ermöglichen, im gesamten Bundesgebiet umzuziehen, ohne die Anerkennung ihrer Qualifikation zu gefährden. Außerdem sah das Gesetz vor, dass die Auszubildenden eine angemessene Vergütung erhalten. Das ist überfällig. Es sollte ein niedrigschwelliger Einstieg in eine Pflegequalifikation geschaffen werden, der einen guten Übergang zur Fachausbildung bietet und somit Chancen für einen Aufstieg ermöglicht – bis hin zum Master. 

Leider war die Union nicht bereit, das Gesetz mit uns vor den Neuwahlen im Frühjahr 2025 abzuschließen und die notwendigen parlamentarischen Mehrheiten dafür zu bilden. Dadurch sind wertvolle Monate verloren gegangen, in denen diese Vorhaben nicht angegangen werden konnten. Im Herbst 2025 hat die schwarz-rote Regierung selbst einen Entwurf für das Pflegefachassistenzgesetz beschlossen und zur Beratung in den Bundestag eingebracht. Er behält die wichtigsten Elemente bei, gibt jedoch in einzelnen Aspekten auch Anlass für Kritik. 

Abschluss des Gesetzes – wir haben Verbesserungen durchgesetzt

Deshalb haben wir als Grüne Bundestagsfraktion konkrete Verbesserungsvorschläge in Form von Änderungsanträgen in die Ausschussberatungen eingebracht. Wir wollten die Bundesländer ermächtigen, im Umfang von bis zu sechs Monaten allgemeinbildenden Unterricht und Sprachförderung in die Ausbildung zur Pflegefachassistenz zu integrieren. Das wäre ein entscheidender Beitrag gewesen, um Prüfungsabbrüche zu verhindern und die Chancen der Auszubildenden zu verbessern. Außerdem haben wir eine längere Berufserfahrung von 24 statt 18 Monaten eingefordert, um die Dauer der Ausbildung auf ein Drittel verkürzen zu können. Denn praktische Pflegeerfahrung kann Unterricht und qualifizierte Praxisanleitung nicht ersetzen. Beide Anliegen hat die schwarz-rote Regierungskoalition abgelehnt. Wie konnten uns jedoch mit unserem Vorschlag durchsetzen, dass bundeseinheitliche Empfehlungen für die Möglichkeit entwickelt werden sollen, die Ausbildung zur Pflegefachassistenz auch ohne Schulabschluss zu beginnen. Die Regierungskoalition wollte diese Entscheidung vorher allein den Pflegeschulen überlassen, hat unseren Vorschlag aber in einem Änderungsantrag aufgegriffen. Insgesamt haben wir uns aufgrund der verbleibenden Kritikpunkte am Gesetz dazu im Bundestag enthalten, auch wenn es vom Grundsatz her ein sehr wichtiges Projekt ist. 

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