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Sichere Herkunftsstaaten: Regierung will Parlament übergehen

  • Das schwarz-rote Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Bundesregierung so genannte „sichere Herkunftsstaaten“ künftig per Rechtsverordnung bestimmen kann. Bislang muss eine solche Einstufung durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates erfolgen.
  • Das Vorgehen der Bundesregierung ist verfassungsrechtlich wie politisch äußert fragwürdig. Mit diesem Trick wollen Merz, Dobrindt, Klingbeil und Co. das Parlament übergehen. Das erinnert fatal an die Trump-Methode, mit Erlassen zu regieren.
  • Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ein Gutachten vorliegen, wonach eine Erweiterung der Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ nur vom Gesetzgeber erfolgen darf. Zudem halten wir die geplante Einstufung zum Beispiel der Maghreb-Staaten als „sicher“ weiterhin für menschenrechtlich nicht vertretbar. 

Da in der schwarz-roten Koalition der 19. Wahlperiode bereits ähnliche Pläne kursierten, hatte die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 2021 den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg, gebeten, die Frage in einem Rechtsgutachten zu prüfen. Prof. Dr. Kingreen kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: „Auch im Hinblick auf die grundrechtlichen Konsequenzen muss ... eine Liste sicherer Herkunftsstaaten stets durch den Bundesgesetzgeber mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden.“ 

Die Einstufung als „sicherer Herkunftsstaaten“ beschneidet massiv die Rechte von Schutzsuchenden aus diesen Ländern. Die Einstufung von sicheren Herkunftsländern muss nach klaren und transparenten grund- und menschenrechtsorientierten Kriterien erfolgen. Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag zum Beispiel Algerien, Marokko und Tunesien als „sicher“ einzustufen. Dabei gilt weiterhin: Staaten, die ganze Bevölkerungsgruppen verfolgen, wie zum Beispiel diese drei Maghreb-Länder mit ihren Strafgesetzen gegen Homosexuelle, können und dürfen nicht als „sicher“ deklariert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Koalition versucht, etablierte Verfahren abzuschaffen, und Bundestag und Bundesrat unter Umgehung des Grundgesetzes künftig nicht mehr in die Entscheidung einbeziehen will. Wichtig ist, dass rechtssichere, zügige und faire Asylverfahren gewährleistet sind und das Recht auf Einzelfallprüfung gewahrt bleibt.

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