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Strafrechtliche Hauptverhandlungen zukunftsfähiger gestalten

  • Alle Bürger*innen sollen ihre Rechte wirksam verteidigen können. Dazu braucht es nachvollziehbare Verfahren – gerade in strafgerichtlichen Hauptverhandlungen.  
  • Ende 2023 haben wir im Bundestag das Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (DokHVG) beschlossen, das allen Verfahrensbeteiligten ein verlässliches und objektives Hilfsmittel bereitgestellt hätte. Leider scheiterte die wichtige Initiative im Bundesrat, eine Einigung mit den Ländern war nicht möglich.
  • Die Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung muss jetzt kommen, im Sinne einer modernen und transparenten Justiz.

Kaum zu glauben aber wahr: Die Protokollierung in deutschen Strafprozessen erfolgt im Zeitalter der Digitalisierung im Wesentlichen noch immer wie im Jahr 1879. Verhandlungen vor deutschen Strafgerichten werden nur mit einem Formalprotokoll festgehalten. Ein Formalprotokoll hält aber lediglich den „wesentlichen Inhalt“ fest. Dies erschwert die Arbeit der Prozessbeteiligten. Sie müssen eigenhändig mitschreiben, statt auf verlässliche digitale Aufzeichnungen zurückgreifen zu können. Hierdurch kommt es in den strafgerichtlichen Verhandlungen oft zu Uneinigkeit über die Aussagen von Zeug*innen und Angeklagten. Auch wenn Verhandlungen sich über Wochen oder sogar Monate ziehen, können Richter*innen ihr Urteil am Ende nur auf ihre eigenen Notizen und ihr Gedächtnis stützen. Das ist nicht zeitgemäß, belastet das Vertrauen in unser Strafjustizsystem und ist dringend reformbedürftig. 

Rechte der Verfahrensbeteiligten müssen gestärkt werden

Viele Unklarheiten, die im Laufe der Verhandlungstermine aufkommen, können durch eine vollumfängliche und objektive Dokumentation ausgeräumt werden. Durch die Tonaufzeichnung und anschließende Transkription der Hauptverhandlung wird die Qualität der Hauptverhandlungen steigen. Richter*innen werden dadurch entlastet. Darüber hinaus werden die Rechte der Betroffenen (Opferrechte) gestärkt, denn auch diese können anhand einer objektiven Dokumentation die Hauptverhandlungstermine zuverlässig nachvollziehen. Das Transkript aus der Aufzeichnung unterstützt alle Beteiligten, ersetzt aber nicht das offizielle Protokoll. 

Die Kritik, das sei Misstrauen gegenüber der Justiz, greift zu kurz, denn Transparenz und Kontrolle sind wichtige Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Das Gesetz sieht zudem Regelungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Zeug*innen und Angeklagten vor. Hinzu kommt, dass es bei Verhandlungen, die aufgrund von Personen- oder Staatsschutz Geheimhaltungsinteressen unterliegen, nicht zu einer Aufzeichnung kommen soll. 

Deswegen war das Gesetz zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (DokHVG) ein wichtiger und lange überfälliger Schritt. Wir konnten nach der öffentlichen Anhörung im parlamentarischen Verfahren noch Verbesserungen erzielen und haben dann im Bundestag den Weg geebnet. Leider blockierte der Bundesrat das Verfahren. Jetzt muss die Initiative zügig wieder aufgenommen werden. Fest steht: Die Technik ist einsatzbereit und hat sich auch in komplexen Verhandlungen bewährt – das zeigte ein Praxistest Ende 2024.  

Aufzeichnungen in vielen Staaten bereits die Norm

Die Reform ist notwendig, um dem Anspruch des Rechtsstaats auf faire und verlässliche Strafverfahren wirklich gerecht zu werden. Absehbar muss sich der Standard den technischen Möglichkeiten entsprechend weiterentwickeln. Daher sieht der Gesetzentwurf auch bereits eine Bildaufzeichnung als Option für die Länder vor. So wird es den Gerichten ermöglicht, die Technik bereits zu testen, um sich damit vertraut zu machen und Bedenken abzubauen. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Möglichkeit möglichst oft genutzt und zukünftig zum Standard wird. Der Blick in europäische Nachbarländer zeigt: Deutschland bleibt mit seiner aktuellen Praxis weit hinter anderen EU-Staaten zurück. Die Aufzeichnung in Bild und Ton ist in vielen Nachbarstaaten bereits die Norm.

Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung

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