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Telekommunikationsgesetz: Symbolpolitik statt echte Beschleunigung
- Wirksame Maßnahmen statt Nebelkerze: Wir brauchen eine echte Planungsbeschleunigung für den Ausbau von Glasfaser und Mobilfunkinfrastruktur.
- Es ist unklar, inwiefern die Feststellung des „überragenden öffentlichen Interesses“ für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau den Ausbau von schnellem Internet und gutem Handyempfang überhaupt beschleunigt.
- Wichtige Maßnahmen wie Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, Bürokratieabbau oder eine verbesserte Datenlage werden nicht angegangen. Verbraucher*innenschutz wird vernachlässigt.
Es ist wichtig, den Ausbau von schnellem Internet und gutem Handyempfang zügig voran zu bringen. In der letzten Wahlperiode wurde dafür in der Ampel ein guter Gesetzesvorschlag verhandelt – leider konnte dieser wegen des Bruchs der Koalition nicht mehr in Kraft treten. Nun legen Union und SPD mit dem TKG-Update (Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes) einen sehr verkürzten Vorschlag auf den Tisch. Einzige Änderung ist die Einstufung des überragenden öffentlichen Interesses für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau. Es ist unklar, ob dieses Instrument tatsächlich zu einer Beschleunigung führt. Sicher ist aber, dass der Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk nun in der Abwägung Vorrang vor dem Naturschutz hat. In der Ampel hatten wir dazu einen guten Kompromiss gefunden, der eine Priorisierung von Internetausbau bei gleichzeitigem Naturschutz sicherstellt. Wichtige Maßnahmen wie eine Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, Bürokratieabbau oder eine verbesserte Datenlage werden nicht angegangen.
Besonders kritisch sehen wir, dass das Gesetz keine verbindliche Evaluierung vorsieht. Der Verweis auf Berichtspflichten der Bundesnetzagentur und das Sektorgutachten der Monopolkommission reichen nicht aus. Wir erwarten, dass spätestens bis zum Auslaufen der Regelung im Jahr 2030 eine belastbare Wirksamkeitsprüfung erfolgt – idealerweise gestützt durch empirische Daten und unter Einbeziehung von Umwelt- und Denkmalschutzaspekten.
Ausbau digitaler Infrastruktur muss wirksam beschleunigt werden
Vollkommen ausgeblendet wurde in der TKG-Änderung der Verbraucher*innensschutz. Millionen Menschen zahlen Monat für Monat für Internetanschlüsse, die nicht die vertraglich zugesicherte Leistung bringen. Die bestehenden Minderungsrechte sind kompliziert, intransparent und für viele kaum durchsetzbar. Wir fordern: Pauschale Entschädigungen statt langwieriger Beweisverfahren – fair, verständlich und rechtssicher.
Auch beim Wettbewerb braucht es dringend klare Leitplanken. Strategischer Doppelausbau durch marktmächtige Anbieter zerstört Investitionssicherheit kleinerer Unternehmen und führt zu Verschwendung wertvoller Ressourcen. Selbst bloße Ausbauankündigungen können Märkte blockieren – ohne dass je gebaut wird. Die Branche fordert hier seit Jahren klare Regeln – die Bundesregierung bleibt diese erneut schuldig.
Wer den Ausbau digitaler Infrastruktur wirklich beschleunigen will, muss an mehr als einer Schraube drehen: Es braucht wirksame Verfahren, starke Verbraucher*innenrechte und faire Marktbedingungen. Das Gesetz bleibt in all diesen Punkten hinter den Erwartungen zurück.
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