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Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung

  • Die Antidiskriminierungspolitik ist entscheidend für unsere offene und plurale Gesellschaft. In einer Zeit, in der Hass und Hetze grassieren, ist die Bekämpfung von Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität essentiell.
  • Seit 2018 war die Stelle der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unbesetzt. Mit der im April 2022 verabschiedeten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat der Bundestag den Weg für eine rechtssichere Neuwahl frei gemacht und die Befugnisse der ADS gestärkt.
  • Mit der Wahl von Ferda Ataman zur Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung bekommt die ADS eine starke und kompetente Leiterin, die glaubhaft und lebensnah für eine wirksame Antidiskriminierungspolitik steht.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist die Anlaufstelle für von Diskriminierung betroffene Menschen in Deutschland. Sie informiert die Öffentlichkeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Bekämpfung.

Endlich kompetent neubesetzt

Seit mehr als vier Jahren war die Leitung der ADS nicht besetzt, was ihren Wirkungsgrad deutlich geschwächt hat. Im Koalitionsvertrag war eine Stärkung der Kompetenzen der ADS vereinbart worden. Dazu gehört auch, dass die Leitung nun vom Bundestag gewählt wird. Ferda Ataman war unter anderem im Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration in Nordrhein-Westfalen und als Referatsleiterin der ADS tätig. Anschließend baute sie den Mediendienst Integration auf, eine wissenschaftliche Informationsplattform für Journalist*innen, und arbeitete als Buchautorin, Journalistin und Kolumnistin für verschiedene Zeitungen und Magazine.

Die neue Leiterin und die durch die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ausgeweiteten Befugnisse stärken die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Damit kann sie nicht nur Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, unterstützen, sondern dank der neuen gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte auch wirkungsvoll innerhalb der Bundesverwaltung gegen strukturelle Diskriminierung vorgehen.

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