Veröffentlicht am

Vorschläge zur Regelung von Sterbehilfe

  • 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt.
  • Nach fast einem Jahr der Diskussion stimmte der Bundestag über zwei verschiedene Vorschläge zur Regulierung der Suizidhilfe ab. Keiner der Anträge fand eine ausreichende Mehrheit.
  • Einen gemeinsamer Antrag beider Gruppen mit Forderungen zur Verbesserung der Suizidprävention wurde hingegen angenommen.

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung in §217 StGB für verfassungswidrig erklärt. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, auch in Anspruch zu nehmen.

Vor diesem Hintergrund debattierte der Bundestag seit vergangenem Herbst, wie das Recht auf selbstbestimmtes Sterben gesichert werden kann und unter welchen Voraussetzungen hierbei Dritte, wie zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, helfen können. Wie bei medizinethischen Themen üblich, konnten die Abgeordneten quer zu den Fraktionsgrenzen Gruppeninitiativen vorlegen. Ursprünglich lagen drei Gesetzesinitiativen vor, die jeweils auch von einigen Abgeordneten der grünen Fraktion mitgetragen wurden. Im Zuge der Beratungen schlossen sich zwei der drei Gruppen zusammen und legten einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor.

In der Abstimmung am 5. Juli 2023 fand keiner der Gesetzentwürfe eine Mehrheit. 

Gesetzentwurf 1

von Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke) u.a.

Anbieter geschäftsmäßiger Suizidhilfe machen sich nach diesem Gesetzentwurf strafbar, wenn sie sich nicht an ein Schutzkonzept halten. Unter bestimmten Bedingungen ist die Suizidhilfe nicht rechtswidrig. Hierzu müssen grundsätzlich zwei psychotherapeutische oder psychiatrische Untersuchungen im Abstand von mindestens drei Monaten zu dem Ergebnis kommen, dass das Sterbeverlangen freiwilliger, ernsthafter und dauerhafter Natur ist. Ergänzend ist eine ergebnisoffene Beratung zu den Aspekten des Sterbewunsches notwendig. Zwischen der letzten Untersuchung und der Suizidhilfe dürfen maximal zwei Wochen und höchstens zwei Monate liegen. In Härtefällen ist auch eine Untersuchung ausreichend. Ein Härtefall liegt laut dem Entwurf zum Beispiel vor, wenn der Betroffene an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung leidet.

Gesetzentwurf 2

von Katrin Helling-Plahr (FDP), Renate Künast (Grüne), Helge Lindh (SPD), Petra Sitte (Linke) Till Steffen (Grüne) u.a.

Für den Suizid geeignete Arznei- oder Betäubungsmittel können nach diesem Entwurf grundsätzlich durch ärztliche Verschreibung abgegeben werden, sofern der autonom gebildete, freiverantwortliche Wille ärztlich festgestellt wurde, eine medizinische Aufklärung erfolgt ist und zuvor eine Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle durchgeführt wurde. Zwischen Beratung und Verschreibung müssen mindestens 3 Wochen liegen. In Härtefällen kann auf diese Frist verzichtet werden. Ein besonderer Härtefall ist laut dem Gesetzentwurf gegeben, wenn sich die suizidwillige Person gegenwärtig in einem existentiellen Leidenszustand befindet, wie zum Beispiel bei Vorliegen einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung und zugleich begrenzter Lebenserwartung.

Gemeinsamer Antrag zur Suizidprävention

Beide Gruppen haben einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der die Verbesserung der Suizidprävention zum Ziel hat. Gefordert werden darin beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung sowie Präventionsprojekte für besonders gefährdete Menschen wie etwa Jugendliche oder junge Erwachsene. Dieser Antrag wurde vom Bundestag angenommen.

Urteil

des Bundesverfassungsgerichtes von 2020

Weitere Meldungen zum Thema

Gesetzliche Krankenversicherung: Zeit zu handeln, doch der Reformwille fehlt

Noch nie haben Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen so hohen Anteil ihres Einkommens für die Gesundheits- und Pflegeversorgung aufbringen müssen und sehen sich zugleich mit einer zunehmend schlechteren Versorgung konfrontiert.

Pressemitteilung
Pressemitteilung: Gesetzliche Krankenversicherung: Zeit zu handeln, doch der Reformwille fehlt
Psychotherapie stärken, Versorgung endlich reformieren

Die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist am Limit: lange Wartezeiten, regionale Ungleichheiten und steigender Bedarf. Wir legen konkrete Vorschläge für eine bedarfsgerechte und zukunftsfeste Versorgung vor.

Fachtext
Fachtext: Psychotherapie stärken, Versorgung endlich reformieren
Kirsten Kappert-Gonther zu den Honorarkürzungen in der Psychotherapie

Mit der Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. April um 4,5 Prozent zu senken

Pressemitteilung
Pressemitteilung: Kirsten Kappert-Gonther zu den Honorarkürzungen in der Psychotherapie
Gesundheit wohnortnah und gut gesteuert sichern

Die Gesundheitsversorgung steht unter Druck: Fachkräftemangel, Unterversorgung und fehlende Steuerung gefährden Qualität und Erreichbarkeit. Wir fordern ein gesetzlich verankertes Primärversorgungssystem.

Fachtext
Fachtext: Gesundheit wohnortnah und gut gesteuert sichern
Rückschritt für Qualität in Krankenhäusern

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz schwächt die Bundesregierung zentrale Instrumente der Krankenhausreform. Wir Grüne im Bundestag setzen uns dafür ein, die Reform konsequent umzusetzen.

Fachtext
Fachtext: Rückschritt für Qualität in Krankenhäusern
Es wurden keine Treffer gefunden.

Unsere Publikationen

Blick auf den grün eingefärbten Besucherbereich innerhalb der Reichstagskuppel

Was uns verbindet

Die Zeitung "Extra Grün" bringt soziale Wärme zum Jahresende.

Zeitschrift
Zur Publikation: Was uns verbindet

Die grüne Fraktion im 21. Deutschen Bundestag

Hier lernen Sie uns und unsere Arbeit kennen.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: Die grüne Fraktion im 21. Deutschen Bundestag

Ohne Wasser kein Leben

Wie Renaturierung und natürlicher Klimaschutz helfen, unsere Trinkwasservorräte zu sichern.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: Ohne Wasser kein Leben