Rede von Dr. Anna Christmann Gemeinnützige Forschungseinrichtungen

Foto von Anna Christmann MdB
11.04.2024

Dr. Anna Christmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir noch mal über das wichtige Thema des Besserstellungsverbots an außeruniversitären Einrichtungen sprechen; denn wir sind uns immer noch einig – so wie beim letzten Mal auch schon –: Es ist wichtig, dass wir hier gute Bedingungen, die auch Freiräume bei der Bezahlung von Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern bieten, verlässlich gewähren. Deswegen ist es gut, dass wir hier noch mal darüber sprechen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Seitdem sind wir ja auch tätig geworden, und wir hatten dazu unterdessen ja auch eine Anhörung im Wissenschaftsausschuss,

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bester Ausschuss!)

in der wir uns noch mal wichtige Stimmen dazu angehört haben, was denn gute Lösungen sein können. Da waren beide auf der Tagesordnung: Es gibt die eine Variante, das im Wissenschaftsfreiheitsgesetz zu regeln, wie vorgeschlagen von den Antragstellern, und es wurde auch debattiert, dass es Vorteile haben kann, das im Haushaltsgesetz zu regeln.

(Stephan Albani [CDU/CSU]: Das war nur von Ihnen!)

Auch dafür hat sich eine relevante Gruppe ausgesprochen.

(Stephan Albani [CDU/CSU]: Ach Quatsch!)

Das ist der Weg, der am Ende – sehr pragmatisch, würde ich sagen, weil man den eben beim Haushaltsgesetzverfahren dann sehr gut umsetzen konnte –, dann schnell gewählt wird, sodass wir jetzt das haben, was viele dieser Einrichtungen gefordert haben: eine verlässliche Regelung im Haushaltsgesetz.

(Thomas Jarzombek [CDU/CSU]: Da klatscht jetzt aber keiner! – Stephan Albani [CDU/CSU]: Da klatscht noch nicht mal einer! Und das Ganze, ohne rot zu werden!)

Natürlich gibt es jetzt Fragen dazu, wie man das in der Praxis umsetzen wird. Es ist eine neue rechtliche Regelung. Deswegen sind all die Fragen, die aus der Community zu Recht aufgeworfen werden, genau diejenigen, die man in der Praxis jetzt wird überprüfen müssen; das gilt auch für anhängige Anträge, wo nach neuer Rechtslage auch neu geprüft werden muss. Das ist ein Verfahren, durch das wir jetzt alle zusammen müssen, nachdem die Rechtslage geändert worden ist. Aber deswegen ist es ja so wichtig, dass wir die jetzt haben, weil wir auf dieser Grundlage nun prüfen können: Gibt es hiermit die Verlässlichkeit, die wir haben wollen, sodass die Forschungseinrichtungen mehr Freiheit bei der Bezahlung haben, und die das ist, was wir brauchen, um wirklich Spitzenkräfte nach Deutschland zu ziehen?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Das wird jetzt die Aufgabe sein. Wir freuen uns weiterhin auf den engen Austausch mit der Wissenschaft. Ich glaube, diese Bundesregierung hat gezeigt, dass sie ein hohes Verständnis dafür hat, dass es Freiräume braucht. Ich will das SPRIND-Freiheitsgesetz erwähnen, in dem wir genau das umgesetzt haben und auch mehr Freiheiten, unter anderem beim Besserstellungsverbot, gewährt haben.

(Stephan Albani [CDU/CSU]: Ihr könntet, wenn ihr wolltet, aber ihr wollt nicht!)

Auch bei diesem Schritt haben wir jetzt einen wichtigen Fortschritt gemacht. Diese Regelung gab es bisher so nie. Insofern: Auch hier ein wichtiger Fortschritt Richtung Freiraum. In diesem Sinne wird diese Bundesregierung auch weiterarbeiten; denn – das kann ich, glaube ich, auch für die Kolleginnen und Kollegen sagen – Freiheiten für die Wissenschaft, um die besten Ideen hier bei uns zu entwickeln und in die Praxis zu bringen, haben für uns eine hohe Priorität. Genau daran werden wir auch weiterarbeiten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:

Vielen Dank und allen einen guten Abend. – Jetzt hat das Wort die Kollegin Nadine Schön für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)