Pressemitteilung vom 05.02.2024

National und international konsequent gegen weibliche Genitalverstümmelung vorgehen

Zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 06. Februar 2024 erklären Susanne Menge, Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, und Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend:
 

Susanne Menge:

In diesem Jahr sind laut den Vereinten Nationen weltweit fast 4,4 Millionen Mädchen von weiblicher Genitalbeschneidung (FGM) bedroht – das sind mehr als 12.000 jeden Tag. 200 Millionen haben diese schwere Menschenrechtsverletzung überlebt. Um die Praxis von FGM jedoch bis 2030 weltweit zu eliminieren, muss noch viel getan werden. Die deutsche Bundesregierung unterstützt das gemeinsame Programm des UN-Bevölkerungsfonds und der UNICEF zur Verhinderung von FGM bei Mädchen und Frauen. Im Sinne einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik müssen wir lokalen und von FGM-Überlebenden geleiteten Organisationen noch mehr den Rücken stärken. Denn sie kennen die Herausforderungen, die Überlebende tagtäglich bewältigen müssen. Diese Organisationen leisten eine viel zu wenig beachtete Präventionsarbeit.
 

Denise Loop:

Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine der schlimmsten Menschenrechtsverletzungen, die man sich vorstellen kann. Die betroffenen Mädchen und Frauen leiden ihr ganzes Leben unter Schmerzen, viele von ihnen können keine eigenen Kinder mehr auf die Welt bringen oder sterben gar an den Folgen der Beschneidung. Auch in Deutschland leben geschätzt 70.000 betroffene Frauen und Mädchen und die Zahlen steigen. Wir wollen dafür sorgen, dass weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland konsequent strafrechtlich verfolgt wird. Die in Deutschland geltende Istanbul-Konvention schützt alle von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Es muss auch dringend besser über Genitalverstümmelung aufgeklärt werden, von den Schulen über die Medizin bis hin zu den Jugendämtern und Ausländerbehörden. Um Mädchen vor sogenannten Ferienbeschneidungen zu schützen, ist der Schutzbrief der Bundesregierung ein gutes Mittel.