Statement vom 22.02.2024

Konstantin von Notz zur Absage der Unionsfraktion einer Grundgesetzänderung zum verbesserten Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Zur Absage der Unionsfraktion einer Grundgesetzänderung zum verbesserten Schutz des Bundesverfassungsgerichts erklärt Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Auch und gerade mit Blick auf den notwendigen Schutz der unabhängigen Justiz in unserem Land muss Friedrich Merz endlich aus der Fundamentalopposition herauskommen.

Während Millionen Menschen in unserem Land für unseren Rechtsstaat und seine Wehrhaftigkeit auf die Straße gehen und eine klare Erwartungshaltung in Richtung Politik adressieren, kriegt es Friedrich Merz noch immer nicht hin, über seinen Schatten zu springen, so dass wir als Demokratinnen und Demokraten gemeinsam und überfraktionell an einem besseren Schutz unserer höchsten Verfassungsorgane arbeiten können.

Dabei wissen wir aus anderen Ländern, dass höchste Gerichte und ihre Unabhängigkeit eines der ersten Ziele von Rechtsextremen sind, da man über sie die Verfassung selbst schleifen und rechtsstaatliche Errungenschaften verwässern und beseitigen kann.

In einer sicherheitspolitisch extrem angespannten Situation das Schutzniveau für das Bundesverfassungsgericht nicht zu erhöhen, ist politisch entweder naiv oder in höchstem Maße fahrlässig.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich CDU und CSU final so positionieren wollen. Die jüngste Positionierung darf nicht das Ende der überfraktionellen Gespräche sein.“