Gesetz gibt Planungssicherheit

Wärmeplanung ist ein wichtiger Schritt für klimaneutrales Heizen

Fernwärmerohren liegen übereinander am Straßenrand
Mit dem Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung schaffen wir Klarheit darüber, welche Heizung wo am besten passt - hier wird zum Beispiel an der Versorgung mit Fernwärme gearbeitet. picture alliance | SvenSimon
02.02.2024
  • Der Bundestag hat das Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung beschlossen. 
  • Damit ist ein weiterer wichtiger Beitrag für eine klimaneutrale und langfristig sichere und bezahlbare Wärmeversorgung auf den Weg gebracht.
  • Mit dem Gesetz erhalten alle, die eine neue Heizung planen, verlässliche Informationen und Sicherheit für ihre Entscheidung.  

Nach dem bereits beschlossenen Heizungsgesetz haben wir als Ampelkoalition den nächsten Schritt getan, um die Wärmeversorung in Deutschland langfristig bezahlbar und klimaneutral zu machen.

Kommunen liefern Grundlage für gute Entscheidungen

Mit dem Gesetz zur „Wärmeplanung  und Dekarbonisierung der Wärmenetze“ geben wir den Kommunen ein gutes Planungsinstrument für den Umbau der Infrastruktur an die Hand. Eine Kommunale Wärmeplanung weist die Planungen der Energieversorger (kommunal oder privat, wie Stadtwerke, RWE Vattenfall, Eon) für den Leitungsausbau und die in Zukunft am wahrscheinlichsten genutzte Heizungsart im Quartier aus. Sie ist die Grundlage für fundierte Entscheidungen der Bürger*innen, welche neue Heizung am besten für sie geeignet ist.

Bürgerinnen und Bürger sollen die notwendigen Informationen bekommen, welche Leitungen im Wärmebereich in ihrem Quartier möglich und geplant sind. Bei unterschiedlichen infrastrukturellen Voraussetzungen machen unterschiedliche Heizarten Sinn. Es kann etwa in der Kommune geplant werden, das Fernwärmenetz auszubauen, also sogenannte Fernwärmenetz-Quartiere auszuweisen. Es kann aber auch sinnvoller sein, ein Nahwärmenetz aufzubauen, oder in der Nähe von Industrien, die Wasserstoff nutzen, Wasserstoffquartiere. Wärmepumpen sind optimal in Quartieren, in denen kein zentrales Wärmenetz angeboten werden kann.

Die kommunale Wärmeplanung bringt die notwendigen Voraussetzungen zusammen, um gute Versorgungsplanungen im Sinne der Bürger*innen zu machen. Grundlagen dafür sind eine Datenanalyse zum Wärmebedarf und eine Potentialanalyse zu vorhandenen oder ausbaufähigen Infrastrukturen und Versorgungsmöglichkeiten im Bereich Wärme.

Wärmeplanung bringt verlässliche Informationen

So bekommen die Bürger*innen die verlässliche Information, ob in Zukunft wahrscheinlich Wärmenetze in ihrem Quartier kommen oder nicht. Sie können sich beim Einbau einer neuen Heizung gut informiert, klug und richtig für die optimale Heizart entscheiden. Die Kommunen übernehmen so gemeinsam mit den Bürger*innen die Verantwortung, die Infrastruktur in ihrem Quartier so zu planen, dass auch künftig alle Menschen vor Ort ihre Wohnungen warm haben und langfristig mit bezahlbaren Betriebskosten finanzieren können.

Es ist der Wunsch vieler Bürger*innen, diese Informationen zu bekommen, damit sie bei einem notwendigen Heizungstausch Fehlinvestitionen vermeiden können. Deshalb wollen wir die Kommunale Wärmeplanung flächendeckend in allen Kommunen. Damit das allen Kommunen, auch kleineren, gelingen kann, ist ein vereinfachtes Verfahren für kleine Kommunen vorgesehen.

Klimaneutral und bezahlbar Heizen 

Gleichzeitig regelt das Gesetz die Dekarbonisierung der Wärmenetze, um zu erreichen, dass die Bürger*innen schrittweise Wärme aus erneuerbaren Energien angeliefert bekommen und somit nicht teuer fossile Energie für das Heizen bezahlen müssen. Vorhandene Netze sollen dabei in Stufen klimaneutral werden, bei neu zu schaffenden Netzen gibt es eine Vorgabe von 65 Prozent erneuerbare Energie im Netz.

Zur bestmöglichen Unterstützung bei der Dekarbonisierung der Wärmenetze hat die Bundesregierung umfangreiche Förderungen beschlossen:

Zur Erstellung der Wärmepläne wird die Bundesregierung den Ländern über die Umsatzsteuer finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro zukommen lassen. Diese werden in fünf gleiche Jahrestranchen in Höhe von jeweils 100 Millionen Euro bis einschließlich 2028 aufgeteilt. Dazu wird das Finanzausgleichsgesetz (FAG) im Laufe des Jahres 2024 entsprechend angepasst.

Neben der Wärmeplanung ist auch der Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze eine entscheidende Säule für grüne Wärme. Zur Umstellung der Wärmenetze auf grüne Energien steht die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) zur Verfügung. Diese wurde für 2024 auf 750 Millionen Euro erhöht. Zusätzlich stehen 10 Millionen Euro für die Betriebskostenförderung (OPEX) zur Verfügung.

Durch die enge Kopplung von kommunaler Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz (GEG, auch Heizungsgesetz genannt) verhindern wir, dass Verbraucher*innen in der Heizkostenfalle landen. Mit angepassten Übergangsfristen können sie mit Sorgfalt und guter Rechengrundlage die richtigen Entscheidungen treffen.

Bürger*innen, Kommunen und Unternehmen erhalten Klarheit darüber, wie in Zukunft klimaneutral, praktisch und bezahlbar geheizt werden kann und welche infrastrukturellen Voraussetzungen dafür vorhanden sein werden.