Engagement

Mehr Flexibilität für Freiwillige

Eine junge Frau in einem Klassenraum
Etwa 100.000 Menschen engagieren sich jährlich in den verschiedenen Freiwilligendiensten. Das Bild zeigt eine Frau, die einen Freiwilligendienst in einer Schule absolviert. dpa/Arno Burgi
26.04.2024
  • Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz erleichtern wir den Zugang zu den Freiwilligendiensten und öffnen sie für einen breiteren Kreis an Interessierten.
  • Damit tragen wir dem Wunsch der Freiwilligen, Träger und Einsatzstellen nach mehr Flexibilität Rechnung.
  • Wir erweitern die Teilzeitmöglichkeit für Personen unter 27 Jahren, schaffen mehr Spielraum beim Taschengeld und die Möglichkeit zu einem neuen Mobilitätszuschlag.

Bürgerschaftliches Engagement ist gelebte Demokratie und ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Gerade in Krisenzeiten ist das ein unschätzbar wichtiger Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und den sozialen Frieden. Dazu gehören die vielen Freiwilligen in unserem Land, die einen Freiwilligendienst leisten – dabei engagieren sie sich sozial, kulturell und ökologisch und unterstützen mit ihrer Arbeit systemrelevante Branchen. Das verdient Anerkennung, Wertschätzung und Unterstützung. Damit künftig noch mehr Interessierte einfacher einen Freiwilligendienst in Teilzeit absolvieren können, haben wir heute ein neues Gesetz verabschiedet.

Freiwilligen-Teilzeitgesetz und bessere Anerkennung für Freiwillige

Damit kommen wir zu einer zeitgemäßen Weiterentwicklung im Bereich des zivilen Engagements und entsprechen den Wünschen der jungen Freiwilligen sowie der Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen. Es geht vor allem darum, auch Menschen mit weniger Zeit und Ressourcen das Engagement in einem Freiwilligendienst zu ermöglichen.

Bislang bestand diese Möglichkeit für Freiwillige unter 27 Jahren nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses, wie zum Beispiel die Pflege von Angehörigen. Künftig soll es allen Freiwilligen möglich sein, einen Freiwilligendienst in Teilzeit abzuleisten. Teilzeit meint dabei eine wöchentliche Dienstzeit von mehr als 20 Stunden. Diese Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit baut Stigmatisierung ab und gibt jungen Menschen mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere jenen, die durch andere Verpflichtungen wie Studium, Beruf oder familiäre Pflege gebunden sind. Damit entfallen auch die entsprechenden Prüf- und Nachweispflichten. Das Verfahren wird dadurch erleichtert, was die Freiwilligen sowie die Verwaltung von bürokratischen Aufgaben entlastet.

Freiwillige erhalten als Anerkennung für ihr Engagement ein Taschengeld. Seit Einführung des Bundesfreiwilligendienstes ist die prozentuale Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld nicht gestiegen. Wir ermöglichen den Trägern und Einsatzstellen, Freiwilligen ein höheres Taschengeld zu zahlen – eine wichtige Anerkennung ihres Engagements. Das kann den Freiwilligendienst attraktiver machen, breitere Bevölkerungsschichten ansprechen und zu größerer Teilhabe zu führen.

Neu ist auch, dass zusätzlich zum Taschengeld ein unbegrenzter Mobilitätszuschlag gewährt werden kann. Damit wird allen Freiwilligen, unabhängig von ihrem geografischen Standort, die Teilnahme erleichtert. Besonders für Engagierte in ländlichen oder verkehrsinfrastrukturell weniger gut angebundenen Gebieten kann dies eine wichtige Unterstützung sein und es schafft für alle Akteur*innen eine größere Flexibilität.

Die bisher bestehenden Urlaubsregelungen haben wir angepasst und rechtssicherer gestaltet. Das schafft Verlässlichkeit und stärkt die Position der Freiwilligen.

Was noch zu tun bleibt

Die angespannte Haushaltslage macht allerdings auch vor der Finanzierung der Freiwilligendienste nicht Halt. Durch die Überjährigkeit der Jahrgänge wie beim Schuljahr, ergibt sich jeweils eine Planungslücke gegenüber dem Haushaltsjahr und die engen Spielräume beim Haushalt wiegen schwer. In den zurückliegenden Haushaltsverhandlungen haben wir uns erfolgreich für die Finanzierung eingesetzt. Die langfristigen Herausforderungen bleiben aber bestehen. Das grüne Gesellschaftsministerium ist in engem Austausch mit den Trägern und zuständigen Akteur*innen. Wir Grüne im Bundestag machen uns weiterhin mit Nachdruck dafür stark, im kommenden Haushaltsverfahren zu guten Lösungen zu kommen, die Planungssicherheit bieten. Mit dem Gesetz stellen wir die Weichen für die Zeit, in der wir die Freiwilligendienste finanziell werden stärken können.