Klimafreundlich und gerecht

Ein Postgesetz für das 21. Jahrhundert

Schmutziger Briefkasten an einer Hauswand
Bisher sind alle großen Reformen des 25 Jahre alten Postgesetzes gescheitert. Wir ändern das: Im Bundestag ist eine Postgesetz-Novelle auf dem Weg, die an die Herausforderungen unserer Zeit angepasst ist. Pixabay/Wolfgang Eckert
22.02.2024
  • Wir sorgen dafür, dass die Post im 21. Jahrhundert ankommt und die gesetzliche Grundlage Herausforderungen unserer Zeit gerecht wird. So sichern wir die zuverlässige Zustellung von Brief- und Paketdienstleistungen in der Fläche auch für die Zukunft ab.
  • Wir sorgen für eine klimafreundliche Brief- und Paketzustellung. Kein Nachtflug muss mehr für die Post abheben.  
  • Wir führen einen echten Arbeitnehmer*innenschutz ein, da dieser in der Paketbranche in der Vergangenheit oft zu kurz gekommen ist.

Mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz schaffen wir verlässliche, planbare Rahmenbedingungen für die Erbringung des Universaldiensts in Deutschland. Das heißt: Menschen werden mit Post- und Paketlieferungen versorgt, egal, ob sie auf einer Insel wohnen oder in den bayerischen Alpen. Dazu finanzieren wir den Universaldienst so aus, dass er Basisdienstleistungen erbringen kann, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Der Zugang zu einer Postfiliale ist für uns Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb sichern wir 12.000 Universaldienstfilialen in der Fläche, die berühmten 1000 Meter zum nächsten Briefkasten und bezahlbares Porto.

Brief und Co: ab jetzt klimafreundlicher und gerecht

Das Gesetz setzt auch Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor. Nachtflüge gehören damit schon bald der Vergangenheit an. Der CO₂-Fußabdruck des Post- und Paketsektors wird transparenter werden. Damit leistet der Brief- und Paketdienst in Zukunft einen Beitrag zur Klimaneutralität. Damit vergrößern sich auch die Entscheidungsspielräume der Kund*innen, klimaneutrale Dienstleistungen einzukaufen. Das ist gut für Mensch und Natur.

So sehr wir die Wildnis mögen: Wir haben etwas gegen einen undurchsichtigen Dschungel an Subunternehmerstrukturen zulasten guter Arbeitsbedingungen. Zugleich soll ein fairer Markteintritt auch für Wettbewerber*innen des Universaldienstleisters möglich sein. Das Marktzugangsverfahren regeln wir deshalb für Brief- und Paketmarkt einheitlich und effektiv. Lizenzpflicht und Anzeigepflicht führen wir zusammen und bündeln wir in einem digitalen Anbieterverzeichnis. Diese Vorgaben gelten für alle am Markt tätigen Unternehmen – vom großen Konzern bis zum Subunternehmer. Die Bundesnetzagentur erhält umfangreiche Prüf- und Kontrollrechte, damit Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Anbieter überprüft und garantiert werden können. Das sichert fairen Wettbewerb. Das kommt allen zugute: Unternehmen, Beschäftigten und Verbraucher*innen.

Damit schafft es der Gesetzentwurf, eine gute Balance zu halten zwischen den Erfordernissen eines verlässlichen Universaldienstes als Daseinsvorsorge einerseits und den Anforderungen an fairen Wettbewerb unter sozial-ökologischen Bedingungen andererseits.