Rede von Katja Keul § 219a StGB

13.12.2018

Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass die FDP uns heute noch mal Gelegenheit gibt, über das zu reden, worum es beim § 219a StGB eigentlich geht, nämlich um das Strafrecht.

Der ministerielle Text von gestern Abend ging leider völlig am Thema vorbei. Entweder man will Informationen durch Ärztinnen und Ärzte bestrafen oder eben nicht. Beides kann man nicht nebeneinander ins Gesetz schreiben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Spätestens mit der Entscheidung des Berufungsgerichts in Sachen Hänel ist klar geworden: Bei dieser Verurteilung handelt es sich nicht um ein Fehlurteil, sondern es geht um ein fehlerhaftes Gesetz. Die Rechtsprechung ist an Recht und Gesetz gebunden. Das kann man auch durch politische Nebenabsprachen nicht ändern.

Die entsprechenden Gesetzesvorschläge liegen vor und wurden bereits zu Jahresbeginn in den Bundestag eingebracht – auch der Entwurf der SPD. Wir hatten eine Expertenanhörung, in der viele Experten die Abschaffung dieser Strafrechtsnorm nicht nur für sinnvoll, sondern auch für verfassungsrechtlich geboten hielten. Ich zitiere noch einmal das Bundesverfassungsgericht:

Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt auch ohne negative Folgen ... möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nichts anderes hat Frau Hänel gemacht, und dafür musste das Gericht sie nach § 219a verurteilen. Leider wurden seit Juli die überwiesenen Gesetzentwürfe im Rechtsausschuss von Union und SPD immer wieder von der Tagesordnung gestimmt, zuletzt gerade erst gestern.

(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, Ihre Argumentation gegen die Abschaffung dieser Strafnorm ist inhaltlich nicht konsistent. Sie behaupten, es gehe bei den Strafnormen zum Schwangerschaftsabbruch um eine Gesamtkonstruktion, die zusammenbrechen werde, wenn man einen einzigen Baustein verändere. Das Gegenteil davon ist vielmehr richtig. Der § 219a ist schon deshalb keine tragende Säule des Kompromisses von 1993,

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

weil er bereits vor dieser Zeit identisch so existierte und bei der Neuregelung schlicht vergessen worden ist.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Das zeigt sich schon daran, dass der § 219a nach wie vor nicht zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Abtreibungen differenziert.

Außerdem geht es hier gerade nicht darum, den befriedeten Konflikt um den § 218 wieder aufzumachen, wie Sie es uns ständig unterstellen. Wenn Sie beim § 219a StGB jetzt allerdings nicht handeln und immer mehr angeklagte Ärztinnen und Ärzte verurteilt werden, dann sind Sie es, die diesen Konflikt unnötigerweise eskalieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Motschmann aus der CDU-Fraktion?

Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Wer?

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Frau Motschmann.

Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ja.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Sie können dann auch noch länger reden.

Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ja, bitte sehr.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Bitte, Frau Kollegin Motschmann.

Elisabeth Motschmann (CDU/CSU):

Frau Kollegin, es gibt in Deutschland 100 000 Abtreibungen im Jahr. Offenbar sind 100 000 Frauen an die nötigen Informationen gekommen. Für wie blöd halten Sie eigentlich die Frauen, dass Sie annehmen, dass sie aufgrund der derzeitigen Rechtsprechung nicht an die notwendigen Informationen kommen? Das ist so leicht und so unkompliziert.

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sind in der Frauen Union!)

Ich habe noch nicht eine Frau getroffen, die abtreiben wollte und nicht die nötigen Informationen bekommen hat.

(Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Wie sollten Sie auch!)

Erklären Sie mir also bitte mal, warum Sie hier an diesem Gesetz was ändern wollen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der AfD)

Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank für diese Frage. – Das ergibt sich ja gerade aus dem Urteil gegen die Frau Hänel; denn die aktuelle Lage führt dazu, dass Ärztinnen und Ärzte genau wegen dieser Situation zu Freiheitsstrafen und Geldstrafen verurteilt werden, und das kann ja wohl nicht sein. – Damit ist Ihre Frage beantwortet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD, der FDP und der LINKEN)

Ich hatte Ihnen gerade gesagt, dass Sie es letztlich sind, die den Konflikt eskalieren, wenn Sie bei § 219a nicht handeln; denn die sogenannten Lebensschützer stehen schon bereit, die alten Gräben wieder aufzureißen, wie wir das heute an der Aktuellen Stunde der AfD ja auch sehen konnten. Diese nutzen die Defizite des Gesetzes nämlich, um flächendeckend Strafanzeigen zu erstatten, und das trifft vor allem die Ärztinnen und Ärzte, die letztlich den Kompromiss von 1993 praktisch umsetzen und die Durchführung legaler Abbrüche sicherstellen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Nur die Streichung dieses Straftatbestandes kann verhindern, dass wir in den kommenden Monaten eine Verurteilung nach der anderen erleben müssen.

(Armin-Paulus Hampel [AfD]: Ach Quatsch!)

Die FDP wollte Ihnen mit einem Entwurf, der nur teilweise Streichungen enthielt, sogar noch Brücken bauen. Aber auch diesen Weg sind Sie nicht mitgegangen.

Ich bin froh, dass die FDP deshalb mit dem heutigen Antrag nun auch die Streichung des gesamten Tatbestandes fordert. Dieser Antrag findet unsere volle Zustimmung.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Nun zur SPD. Wenn Sie noch einen Funken Glaubwürdigkeit verteidigen wollen, dann lassen Sie uns in der nächsten Ausschusssitzung über unsere Gesetzentwürfe debattieren. Wir wären nach wie vor bereit, dem Entwurf der SPD zuzustimmen. Das, was Ihre Ministerinnen gestern Abend aufgeschrieben haben, ist rechtsstaatlich gesehen grober Unfug, und gerade die Justizministerin müsste das eigentlich wissen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN)

Ein überschießender, teilweise verfassungswidriger Straftatbestand wird durch eine Ergänzung nicht geheilt. Gerade im Strafrecht, dem schärfsten Schwert des Rechtsstaates gegen seine Bürger, gelten der Bestimmtheitsgrundsatz und das Gebot der Rechtsklarheit.

Stehen Sie zu Ihrem bisherigen Gesetzentwurf, und lassen Sie uns den hier im Januar 2019 mit einer klaren Mehrheit aus FDP, SPD, Grünen und Linken verabschieden!

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Würden Sie bitte zum Schluss kommen, Frau Kollegin!

Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Es mag sein, dass Ihre Koalition dann am Ende ist; aber die SPD hätte im Abgang noch einmal Rückgrat bewiesen und einen unhaltbaren Zustand beseitigt.

Vizepräsident Wolfgang Kubicki:

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Die betroffenen Ärztinnen, Ärzte und Frauen würden es Ihnen danken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und der LINKEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Das war das entscheidende Wort: „Abgang“!)